DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-25 |
+++ GDA: Deutlicher Fortschritt beim betrieblichen Arbeitsschutz +++
In Wirtschaft und Politik wird immer wieder die Notwendigkeit betont, länger und effizienter arbeiten zu müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dies soll unter anderem durch eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit geschehen.
Der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten ist das zentrale Anliegen im Arbeitsschutz. Eine wesentliche Herausforderung in diesem Kontext ist die Bewertung der inhalativen Exposition am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen.
Sowohl im Arbeitsschutz als auch bei der Produktsicherheit finden sich die beiden Begriffe Gefährdung und Risiko oft nebeneinander und manchmal auch in synonymer Bedeutung. Dabei sollte eine Differenzierung aber für mehr Klarheit bei deren Anwendung sorgen und Missverständnisse möglichst verhindern.
Schutzeinrichtungen an Maschinen werden immer wieder außer Kraft gesetzt – sei es aus Zeitdruck, Bequemlichkeit oder mangelndem Gefahrenbewusstsein. Doch jede einzelne Manipulation stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, das Leben gefährden kann.
In nachfolgendem Beitrag wird der Frage nachgegangen, weshalb es trotz vielfältiger und langjähriger Bemühungen der Institutionen des Arbeitsschutzes – also in erster Linie der Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger – im Ganzen betrachtet nicht gelungen ist, eine substanzielle Verbesserung des Arbeitsschutzniveaus in Klein- und Kleinstbetrieben (KKU) zu erreichen.
Die Verwendung des Arbeitsmittels „Bildschirmgerät“ ist für Millionen von Beschäftigten zur bestimmenden Arbeitsform geworden. Dies ermöglichte die rasante Entwicklung der Informationstechnik, verbunden mit einem grenzenlosen Austausch von Daten mittels World Wide Web seit ca. 35 Jahren.
Die Gefahrstoffverordnung wird bald auf 40 Jahre Existenz zurückblicken. Mit ihrem Inkrafttreten löste sie die damals 15-jährige Arbeitsstoffverordnung ab. Die aktuelle Fassung der GefStoffV wird in diesem Jahr ebenfalls 15 Jahre alt.
Homeoffice ist kein Gesetzesbegriff im Arbeitsschutzrecht.
OLG München, Hinweisbeschl. v. 03.03.2025 – 19 U 3486/24 e
Regress der Bau-BG nach Explosion beim Parkettverlegen
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.10.2024, Az. L 10 U 3356/21
Kein Arbeitsunfall bei Schnuppertätigkeit im Reitverein
+++ Zum Schwerpunktthema Physikalische Gefährdungen +++ Ergibt sich mit dem Wegfall der RöntgenVO bzw. der Integration in die StrahlenSchVO an den Beauftragungen Änderungsbedarf (Dialog-Nr. 42.679)? +++ Welche Lärmgrenzwerte gelten aktuell für Pausenzonen in Fertigungsbereichen (Dialog-Nr. 44.120)? +++ Gilt in kerntechnischen Anlagen auch die Baustellenverordnung (Dialog Nr. 18.626)? +++
+++ Neue Veröffentlichung: Arbeitsschutz in Schulen +++
+++ Neuer Ultraschallsensor erkennt Gaslecks frühzeitig +++ doku112 – Einsatz-Dokumentation per App +++ Neuer Rohrendfilter ergänzt Portfolio +++ One Fits All – Pfannenberg präsentiert neue LED-Multifunktionsleuchten +++
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