Die Biostoffverordnung ist eine branchenübergreifende Regelung zum Schutz aller Beschäftigten für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Diese kommen beispielsweise im Gesundheitswesen häufig vor. Das betroffene Personal muss vor Gefahren geschützt werden und durch geeignete Schutzmaßnahmen bis hin zu persönlicher Schutzausrüstung sicher arbeiten (Auswahl der PSA bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe). Eine Sicherheitsbewertung gentechnischer Anlagen und gentechnischer Arbeiten finden Sie in den Arbeitshilfen bis hin zu Infektionsschutz und TRBA 250 im Vorschriftenbereich. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen werden erläutert.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: