Erstellen Sie eine rechtssichere und aktuelle Gefährdungsbeurteilung: Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen als vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten: Zusammenwirken von Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit der Betriebsorganisation nach § 3 ArbSchG sowie Gefährdungsbeurteilung der "Arbeit 4.0" Mit Handlungshilfen für: Arbeitgeber/Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebsräte, Aufsichtspersonen.
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