Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien hat die Arbeitswelt rasant verändert. In der Dienstleistungs-, Wissens- und Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts treten neben den noch immer verbreiteten klassischen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit neue Belastungen und Beanspruchungen insbesondere durch Wechselwirkungen einzelner Gefährdungsfaktoren einschließlich psychischer Fehlbelastungen auf. Der demografische Wandel mit der Tendenz zu älter werdenden Belegschaften stellt eine zusätzliche Herausforderung für den Arbeitsschutz dar. Wer als Arbeitgeber mittelfristig im Wettbewerb bestehen will, braucht gut ausgebildete, langfristig gesunde und somit motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese stellen zunehmend das wichtigste Kapital eines Unternehmens dar.
Investitionen in den Schutz der Gesundheit sind somit gut angelegt. Ein Arbeitgeber, der mögliche Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit seiner Beschäftigten fortlaufend erkennt, entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes einleitet und deren Wirksamkeit überprüft, erledigt nicht nur seine gesetzliche Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), er schafft zugleich eine gute Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Dieser als Gefährdungsbeurteilung umschriebene Prozess ist somit das Kernelement eines systematischen Arbeitsschutzes im Betrieb. Mit der erfolgreichen Umsetzung werden die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Betriebe gestärkt und die Grundlagen für eine praxisnahe, weil an die betrieblichen Erfordernisse angepasste Umsetzung des Arbeitsschutzes geschaffen.
Zu dieser Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber über erforderliche Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Die im Beschluss des Spitzengespräches zwischen dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), den Unfallversicherungsträgern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 15. März 2003 benannten Anforderungen an Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Kleinstbetrieb sind der Maßstab für das Handeln der Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie der Unfallversicherungsträger.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-04 |
Seiten 145 - 149
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