Vor bald 20 Jahren wurde im Arbeitsschutzgesetz erstmals die Pflicht des Arbeitgebers festgelegt, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln. Der vorliegende Beitrag hinterfragt anhand einer empirischen Erhebung den aktuellen Stand zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die physikalische Einwirkung „Vibration“. Dabei werden Tätigkeitsfelder mit häufiger Vibrationsexposition sowie häufige gesundheitliche Auswirkungen auf die Beschäftigten benannt. Insgesamt wird ein „ernüchterndes“ Ergebnis zum Umsetzungsstand der Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis gezeichnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-28 |
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