Der Dritte Abschnitt beinhaltet die Anforderungen der Verordnung an die Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und die grundlegenden Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Mit den Bestimmungen des Dritten Abschnitts folgt die Gefahrstoffverordnung der generellen Systematik des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Mit der Abfolge
– Informationsermittlung
– Gefährdungsbeurteilung und -bewertung
– Festlegung und Durchführung von Maßnahmen
– Dokumentation
– Wirksamkeitskontrolle
– ggf. erneute Gefährdungsbeurteilung und Anpassung der Maßnahmen
werden die zentralen Elemente des betrieblichen Gefahrstoffmanagements im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstoff-Richtlinie 98/24/EG durch die Gefahrstoffverordnung konkretisiert.
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