Spätestens seit der expliziten Nennung im Arbeitsschutzgesetz 2013 sollte jedem Unternehmen in Deutschland seine Pflicht bekannt sein, die Gefährdung der Mitarbeiter durch psychische Belastungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen. Die Umsetzung in den Unternehmen erfolgt jedoch eher zögerlich. Wir haben uns gefragt: Woran mag das liegen? Welche Vorbehalte haben Unternehmer gegen dieses Instrument? Was ist ihre Sorge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.