Das „Ankergesetz“ für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz von 1996, das wiederum die nationale Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG darstellt. Das Arbeitsschutzgesetz legt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz fest, erfährt aber diverse Ergänzungen und Konkretisierungen in spezifischen Verordnungen, Technischen Regeln und letztendlich auch durch die Bestimmungen der Unfallversicherungsträger. Es kann und soll hier nicht Aufgabe sein, die normativen Grundlagen des Arbeitsschutzes erschöpfend darzustellen. Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich daher nur auf die für die Gefährdungsbeurteilung direkt wichtigen Passagen und Normen.
Seiten 23 - 46
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: