Das „Ankergesetz“ für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz von 1996, das wiederum die nationale Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG darstellt. Das Arbeitsschutzgesetz legt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz fest, erfährt aber diverse Ergänzungen und Konkretisierungen in spezifischen Verordnungen, Technischen Regeln und letztendlich auch durch die Bestimmungen der Unfallversicherungsträger. Es kann und soll hier nicht Aufgabe sein, die normativen Grundlagen des Arbeitsschutzes erschöpfend darzustellen. Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich daher nur auf die für die Gefährdungsbeurteilung direkt wichtigen Passagen und Normen.
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