Das Ziel des Arbeitsschutzes ist nicht die Erstellung formvollendeter Gefährdungsbeurteilungen, sondern sicherer und gesundheitsförderlicher, auf jeden Fall aber nicht schädigender Arbeitsbedingungen. Dies kann nur erreicht werden, wenn einerseits organisatorisch die entsprechenden Schutzmaßnahmen eingeleitet, umgesetzt und auf Wirksamkeit geprüft werden, andererseits aber die Mitarbeiter im Rahmen geeigneter Transferprozesse mit eingebunden werden.
In Abb. 2 wurde ein Ebenenmodell der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt, wobei die Makro- und Mesoebene dem entsprechen, was bisher hier besprochen wurde. Davon zu einem erheblichen Teil abhängig ist die Mikroebene. Hierbei handelt es sich um eine Unzahl kleiner, täglich ausgeführter und nie dokumentierter Gefährdungsbeurteilungen, die durch die Mitarbeiter ausgeführt werden. Egal, ob jemand das Fläschchen mit ätzender Flüssigkeit verschließt, eine wackelnde Leiter vor Gebrauch noch einmal zurechtrückt, vor Arbeiten an stromführenden Teilen diese freischaltet oder die Absaugung am Schleifbock einschaltet – immer werden hier Vergleiche zwischen der Ist- und einer als sicher bekannten Soll-Situation vorgenommen. Und dies sind Gefährdungsbeurteilungen. Allerdings auf der Mikroebene.
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