Psychische Belastungen lassen sich nicht so offensichtlich ermitteln und bewerten wie beispielsweise physische Anforderungen an die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Gleichwohl gilt es, sich auf den Weg zu machen. Bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen bei der Arbeit fordert das Arbeitsschutzgesetz mit der Novellierung vom 19. Oktober 2013 eine gezielte Handlungspflicht von allen Betrieben ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-28 |
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