Die Gefährdungsbeurteilung, wie sie hier bisher vornehmlich beschrieben und wie sie auch in der Vergangenheit vorwiegend durchgeführt wurde, nimmt vor allem die physikalisch-chemischen bzw. technologisch bedingten Gefährdungen war. Kaum Beachtung fanden dagegen die Gefährdungen, die sich aus psychischen Belastungen ergeben konnten. Obwohl bereits seit 1996 Konsens besteht, dass eine vollständige Gefährdungsbeurteilung selbstverständlich auch psychische Aspekte berücksichtigen muss, ist dies meist nicht geschehen.
Die Frage, warum hier von einer Schnittstelle zur Psyche bzw. zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen die Rede ist, obwohl diese doch zur Gefährdungsbeurteilung dazugehört, mag berechtigt sein. Sie hat aber ihre Gründe. Sicher ist es richtig, dass die wesentlichen Prozessschritte, die hier beschrieben wurden auch auf die Beurteilung psychischer Folgen von Arbeitstätigkeiten anwendbar sind. Viele grundlegende Begriffe oder Modelle sind es aber nicht.
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