– Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist ein unterstützendes Instrument der sicheren Betriebsorganisation nach § 3 ArbSchG.
– Dabei werden mit ihr mögliche Gefährdungen erkannt und in Bezug auf die mögliche Schadenshöhe beurteilt, sowie Maßnahmen entwickelt, diese Gefährdungen abzuwehren.
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