DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-25 |
+++ BMAS: Krebs durch Arbeit – EU-Initiative zur Bekämpfung von berufsbedingtem Krebs bis 2027 verlängert +++ Preisträger des 15. Deutschen Gefahrstoffschutzpreises bekanntgegeben +++
Die vorliegende Veröffentlichung basiert auf dem gleichnamigen Vortrag zum Biostofftag 2024 anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV). Eine gute Gelegenheit, auf die Anfänge zurückzuschauen, Wissen zu konservieren und einen Ausblick zu wagen. Teil 1 des Beitrags skizziert die Hintergründe für die BioStoffV unter Einbeziehung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und endet mit einer Übersicht zu den Meilensteinen ihrer weiteren Entwicklung. Teil 2 in der folgenden Ausgabe der sis befasst sich hiervon ausgehend mit der Entwicklung der BioStoffV von 2004 bis heute und schließt mit einem Ausblick auf zukünftige Herausforderungen.
Die Berufungsperiode aller Arbeitsschutzausschüsse wurde auf Ende 2025 festgelegt bzw. verlängert. Die AGS-Mitglieder waren damit fast 7 Jahre im Amt und haben ein umfangreiches Arbeitsprogramm absolviert. Einige Vorhaben liegen allerdings noch „auf Eis“ und können erst bei Klarheit der anstehenden Änderung der Gefahrstoffverordnung abgeschlossen werden.
Die ‚Ewigkeitschemikalien‘ PFAS sollen im Rahmen der REACh-Verordnung aus Gründen des Umweltschutzes reguliert werden. Einer der wesentlichen Diskussionspunkte dabei ist, inwieweit die Regulierung einer Stoffgruppe berechtigt ist. Am Beispiel der Oxime kann der Arbeitsschutz deutlich machen, warum es sinnvoll ist, Gruppen von Chemikalien statt Einzelstoffe zu regulieren.
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe sind nicht nur in der Umwelt vorzufinden, sondern auch am Arbeitsplatz präsent. Beschäftigte können diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sein. Der Arbeitgeber ist gemäß § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dazu verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis zu führen und diese Daten 40 Jahre aufzubewahren.
Der aktuelle Wandel in der Arbeitswelt führt vermehrt zu der Fragestellung, inwieweit das sogenannte „Homeoffice“ als „normaler“ Arbeitsplatz anzusehen ist. Das „Homeoffice“ als Arbeitsform im privaten Bereich der Beschäftigten und die damit verbundenen Handlungspflichten des Arbeitgebers werfen dabei die Frage auf, welche Arbeitsschutzregelungen für das „Homeoffice“ gelten. Nachfolgender Beitrag geht dem nach und zeigt auf, dass Regelungslücken bestehen.
„Gesund arbeiten in besonders beanspruchenden Tätigkeiten“ – unter dieses Motto haben wir eine achtteilige Beitragsreihe in dieser Zeitschrift in den vergangenen Monaten gestellt. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurden die Entwicklung und die aktuellen Herausforderungen betrachtet, von der betrieblichen Praxis über die sozialpolitische Einschätzung bis zur wissenschaftlichen Perspektive.
Eine aktive Wissensvermittlung kann das Verhalten von Personen verändern, wie sowohl die Forschung als auch langjährige Erfahrungen mit Präsenzveranstaltungen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen. Doch lässt sich diese Erkenntnis auch auf den Transfer von Arbeitsschutzwissen im Rahmen digitaler Formate übertragen? Diese Frage wird im Beitrag, basierend auf Daten aus zwei Evaluationen zum Transferformat „Dresdner Treffpunkt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ aus den Jahren 2019 und 2023, beantwortet. Teil 1 des Beitrags in sis 10-2024 befasste sich mit der Ausgangssituation, Teil 2 mit den Ergebnissen der Evaluation.
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist vor 50 Jahren in Kraft getreten. Es ist das „Grundgesetz“ der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und ergänzt insofern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Dementsprechend ist das ASiG auch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX von wesentlicher Bedeutung, das seit 20 Jahre als Arbeitgeberpflicht verankert ist.
Auftragnehmer A schickt zur Erfüllung eines Vertrages über die turnusmäßige Wartung und Instandhaltung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) seinen Mitarbeiter M in das Betriebsgebäude des Auftraggebers B. Der erstmals dort tätige M stürzte 9 m vom Dach der nicht durchtrittsicheren Lagerhalle und verletzte sich schwer.
LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.06.2024, Az. L 6 U 19/23
Schlag mit einer Vase auf den Kopf des Vaters durch einen unter seiner Betreuung stehenden Sohn ist ein Arbeitsunfall
VG Hamburg, Urt. v. 21.08.2025, Az. 15 K 964/24
Nachweis der Arbeitszeiterfassung als Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz
Viel zu oft wird der Arbeitsschutz erst bei konkreten Anlässen wahrgenommen: wenn der Beitrag zur Unfallversicherung gezahlt wird, bei Unterweisungen zum Arbeitsschutz oder im schlimmsten Fall, wenn Unfälle passieren oder Berufskrankheiten auftreten. Hier muss viel früher angesetzt werden, damit Arbeits- und Gesundheitsschutz zum festen Bestandteil der Kultur am Arbeitsplatz wird.
Die Norm für elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen (DIN EN 50365 (VDE 0682- 321):2002-11) wurde überarbeitet und liegt seit Juli 2024 in der nun gültigen Fassung mit der Bezeichnung „Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen“ (DIN EN 50365 (VDE 0682-321):2024-7) vor.
+++ Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden (Dialog-Nr. 42.184)? +++ Ist der beim Gravieren von Trinkgläsern entstehende Staub gesundheitsschädlich für die Atemwege (Dialog-Nr. 3.423)? +++ Wie unterscheiden sich arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und Biomonitoring (Dialog-Nr. 43.738)? +++ Muss eine Gefahrstoffunterweisung unbedingt in mündlicher Form durchgeführt werden (Dialog-Nr. 43.638)? +++
+++ Bergische Universität Wuppertal Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium im Herbst/Winter 2024/2025 +++ BGN: Sicherheitstipp Reinigungsmittel +++ Vorsicht mit konzentrierten Reinigungslösungen +++
+++ VdS-BrandSchutzTage 2024 in Köln: ein Muss für Brandschutzprofis +++ UMCO erhält den Helga-Stödter-Preis für Mixed-Leadership +++ Der neue DuPont™ Tyvek® 500 HP Schutzanzug bietet effizienten Chemikalienschutz bei der Verwendung von Auffanggurten +++
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