DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
+++ „Denk an mich. Dein Rücken“ +++ GDA-ORGAcheck gestartet +++ XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014: Globales Forum Prävention +++
Die geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konnte 2013 ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Mit ihr wurde im Jahr 2002 erstmals eine Verordnung erlassen, die alle staatlichen Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zusammenfasst.
Für die Klassifizierung und die Sicherheitsanforderungen an Laserprodukte findet die internationale Lasersicherheitsnorm IEC 60825-1 Anwendung, die in Europa als EN 60825-1:2007 harmonisiert ist. Die Norm enthält Werte maximal zulässiger Bestrahlung, also Expositionsgrenzwerte, die Hersteller unterstützen sollen, Sicherheitsaspekte im Hinblick auf die vorhersehbare Verwendung der Produkte zu bewerten.
Die Steckdosenleiste, die Funken schlägt, der Wasserkocher, bei dessen Benutzung einen „der Schlag trifft“ oder das Bügeleisen, das in Flammen aufgeht… – solche bzw. verdächtige Produkte werden bei der Geräteuntersuchungsstelle (GUS) im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) überprüft.
Trotz fortschreitender Automatisierung stellen Betätigungskräfte bei der Nutzung von Maschinen häufig einen Engpass dar. Das manuelle Betätigen von Hebeln sowie das Schwenken von Klappen, Abdeckungen, Hauben und Leitern an Maschinen erfordern teilweise – insbesondere bei mobilen Landmaschinen – hohe Betätigungskräfte. Für Konstruktion und Bau mobiler Landmaschinen werden Hinweise gegeben, welche Kraftgrenzen hierbei berücksichtigt werden sollen, um Tätigkeiten ausführbar und erträglich zu gestalten.
Zur Prüfung von Produkten gegen mechanische und elektrische Gefährdungen werden genormte Prüffinger eingesetzt. Ein solcher Prüffinger wird z. B. in DIN EN 61032 beschrieben und findet auch bei der Klassifizierung von Gehäusen auf der Grundlage des IP (International Protection) – Codes nach DIN EN 60529 Anwendung. Die Abmessungen des Prüffingers in den Normen sind bereits seit längerem unverändert.
Unternehmen der chemischen und Prozessindustrie zeichnen sich durch ein hohes Sicherheitsniveau aus. Dazu trägt auch die HAZOP-Analyse bei, die sich zur Erkennung von Prozessrisiken seit Jahrzehnten bewährt hat. Ergänzt durch Methoden des modernen Risikomanagements ist das Verfahren auch für neue Herausforderungen gerüstet – denn der klassische, rein qualitative Ansatz stößt mittlerweile an seine Grenzen.
Mehrere schwere Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Abgase von Baumaschinen und Baugeräten mit Verbrennungsmotoren im ersten Halbjahr 2013 sind der Anlass, auf mögliche lebensgefährliche Belastungen durch Abgase nicht nur auf Baustellen einzugehen. Es werden die Gefahren und Expositionen durch Abgase aus benzin-, diesel- und gasbetriebenen Motoren beschrieben sowie die rechtliche Situation dargestellt.
Urteil des LG Stuttgart vom 10. April 2012 (Az. 26 O 466/10)
Im vielfältigen und weiten Feld der betrieblichen Kennzeichnung gewinnt die individuelle, kundenspezifische Kennzeichnung immer mehr an Bedeutung. Gerade in der Maschinen-, Produkt-, Inventar-, Qualitäts- und Prüfkennzeichnung kommt es zum Einsatz kundenspezifischer Etiketten und Schilder in Einzel- oder Serienfertigung.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) am 1. Dezember 2011 wurde das bis dahin geltende Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst. Das neue ProdSG dient in erster Linie der Anpassung des bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsrechts an den neuen europäischen Rechtsrahmen (New Legislative Framework – NLF). Aufgrund der Neufassung war eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Leitlinien zum GPSG – LV 46 – erforderlich.
Gartenteichpumpen werden in Garten- und Zierfischteichen für Springbrunnen bzw. als Umwälzpumpen oder zum Betrieb von Bachläufen verwendet. Häufig werden Tauchmotorpumpen eingesetzt, bei denen der elektrische Teil im sachgemäßen Gebrauch vollständig oder teilweise im Wasser eingetaucht ist. In den meisten Fällen werden diese Tauchmotorpumpen mit einer Spannung von 230 Volt betrieben. Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt über eine ausreichend lange Anschlussleitung mit Netzstecker.
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV; www.gesetze-im-internet.de/gsgv_9) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG (www.maschinenrichtlinie.de) genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich mindestens 10 Jahre zur Einsicht für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten.
Der Fachbereich PSA beschäftigt sich seit längerem sehr intensiv mit den besonderen Fragestellungen, die sich durch das Themenfeld der Offshore-Windenergie ergeben. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, welche persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter geeignet und erforderlich ist, und ob sich die Wechselwirkung der jeweiligen PSA-Komponenten gegenseitig negativ beeinflussen können (siehe auch sis, 2014, Januar, Seiten 46–48). Ein weiterer Aspekt ist die Eignung der PSA und zusätzlicher Ausrüstungskomponenten in Gefahrensituationen. Der nachfolgende Beitrag verdeutlicht die sich bei schweren Arbeitsunfällen in einem Offshore-Windpark ergebenden Herausforderungen einer Rettungsmaßnahme auf hoher See. Dieser Themenkomplex wird in einem Forschungsprojekt Rettungskette Offshore Wind (ROW) am berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus in Hamburg Boberg bearbeitet.
+++ Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit +++ Mithilfe des Kunden beim Abladen seiner bestellten Ware ist gesetzlich unfallversichert +++
14 Profifotografen aus allen Teilen Deutschlands trafen sich im Frühjahr 2013 zu einem Workshop der besonderen Art im Bildungswerk ver.di in Hannover. Referent für die einwöchige Veranstaltung war Prof. Rolf Nobel. Er gilt weltweit als eine Koryphäe im Bereich Fotojournalismus und seine Studenten haben in den letzten Jahren einen großen Teil von Preisen „abgeräumt“, die für Fotojournalisten ausgelobt wurden (www.rolfnobel.de/). Das Leitthema des Workshops war „Arbeitswelten“. Jeder Teilnehmer hatte seinen eigenen Protagonisten, der von „seinem Fotografen“ durch die Woche begleitet wurde, welcher die Arbeitswelt seines Protagonisten fotografisch dokumentieren sollte.
Ausgewählte Termine 2014
Sichere Verbraucherprodukte und sichere Arbeitsmittel sind für uns selbstverständlich. Jeder und jede erwartet, dass eine Maschine, ein Werkzeug oder ein Haushaltsgerät bei sachgerechtem Einsatz so sicher ist, dass Verletzungen ausgeschlossen sind, oder dass auf verbleibende Gefährdungen eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird. Doch ist das wirklich selbstverständlich? Hinter unserem Anspruch steht nicht nur geballter ingenieurtechnischer Sachverstand, sondern auch ein komplexes Regelwerk sowie eine Vielzahl von Normen, die allesamt in den Produkten umgesetzt werden müssen.
+++ Kalkulierte Maschinensicherheit +++ Praxistipps für den Umgang mit Gefahrstoffen +++
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