DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-01 |
+++ SARS-CoV-2/COVID-19. Ganz locker in die 4. Welle? +++ LIA.nrw: Beschäftigtenbefragung NRW 2021 gestartet +++ DGUV: Symptomlose Corona- Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall − Verdachtsfälle dokumentieren! +++ BGW-Gesundheitspreis 2022: Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht! +++ DAK: Bewegungsmangel und Gewichtszunahme im Homeoffice +++ BAuA: Störende Geräusche am Arbeitsplatz belasten viele Beschäftigte +++
Lärmwirkungen können nicht nur in lauten Bereichen auftreten. Auch an Arbeitsstätten mit Schalldruckpegeln unterhalb der Gehörgefährdungsschwelle können gesundheitliche Auswirkungen von Lärm entstehen. Diese schränken zwar nicht die Hörfähigkeit ein, wirken sich jedoch u. a. psychisch und körperlich aus. Zum Schutz vor diesen „extra-auralen“ Wirkungen konkretisiert die ASR A3.7 „Lärm“ die ArbStättV. Wie die Technische Regel anzuwenden und einzuordnen ist, wird in diesem Beitrag beschrieben.
In der „sicher ist sicher“ Ausgabe 04/2021 wurde mit dem Artikel „Elektronische Artikelsicherungssysteme − Kein Risiko für Ihre Mitarbeiter!“ von I. Brooker und Rechtsanwalt M. Lang als Vertreter der Firma Sensormatic ein weiterer Beitrag rund um die Emission elektromagnetischer Felder (EMF) durch elektronische Warensicherungssysteme (EAS-Systeme) veröffentlicht. Sensormatic ist ein Hersteller akustomagnetischer (AM) EAS-Systeme. Der Beitrag offenbart einmal mehr den aktuellen Diskussionsbedarf auf diesem Gebiet, das auch bereits in der Vergangenheit Gegenstand verschiedener Untersuchungen und Veröffentlichungen war.
Brand- und Rauchschutztüren sind fester Bestandteil des Brandschutzes in Gebäuden. Ihre Funktion können sie jedoch nur erfüllen, wenn sie geschlossen gehalten werden. Häufig findet man jedoch verkeilte bzw. offengehaltene Brandschutztüren vor. Kommt es dann zu einem Brand, ist die Schutzfunktion nicht mehr gegeben. Feuer und Rauch können sich ungehindert ausbreiten und im schlimmsten Fall kommen Personen zu Schaden. Das bestehende Dilemma zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit sowie Nutzerfreundlichkeit soll hier aufgezeigt werden.
Die Pfalzwerke Netz AG hat eine „CoolTour“ entwickelt, um die Kultur der Arbeitssicherheit im Unternehmen weiter voranzutreiben. Orientiert an der Idee des Reifegrads aus der DuPont Bradley-Kurve wollen wir Eigeninitiative und Eigenverantwortung stärken. In kurzen Workshops arbeiten Führungskräfte an ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Managementmethoden lassen sich als identifizierbare Maßnahmen und Konzepte zur Verhaltenssteuerung verstehen. Hinterlegt sind diesen Methoden konzeptionelle Vorstellungen über bestimmte Verhaltensweisen der Beschäftigten und deren Nutzung im unternehmerischen Interesse. Häufig werden diese aus Psychologie, Betriebswirtschaft oder Sozialwissenschaft, in jüngerer Zeit auch aus der Systemtheorie abgeleitet. In den Unternehmen tauchen sie als konkrete Verfahren, als Führungs- und Machttechniken auf. Das aktuelle Stichwort heißt „Agil“. In Kapitel I des Beitrags werden Ursprung und Verbreitung (Teil 1) sowie Begriff und Perspektive (Teil 2, sis 7-8/2021) dieses Stichworts aufgegriffen. In Kapitel II des Beitrags (sis 9-2021) werden die arbeitsorganisatorischen Veränderungen dargestellt, die ausgelöst werden (können), wenn es zur Umsetzung im Betrieb kommt.
Ihre Brisanz erhält die Digitalisierung weniger als technisches, sondern mehr als sozio-technisches Projekt, das die neue Vernetzungstechnologie mit einem neuen betrieblichen Steuerungstyp − der indirekten Steuerung − koppelt. Dadurch entsteht eine psychische Belastungskonstellation, die nicht mehr allein mit dem klassischen Arbeitsschutz und den Konzepten der Gesundheitsförderung zu bearbeiten ist. Teil 1 des Beitrags befasste sich mit der Phänomenologie der Digitalisierung und ihrem Verhältnis zur indirekten Steuerung. Der folgende Teil 2 mit den psychischen Kosten des indirekt-digitalen Steuerungskomplexes sowie der Frage „Was tun?“.
Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
BGH, Urt. v. 08.12.2020, VI ZR 19/20
Zurechnung von psychischen Schäden eines Polizeibeamten
LAG Hamm, Urt. v. 12.02.2021, Az. 1 Sa 122020
Zu den Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs wegen „Bossings“
Seit mehr als 100 Jahren wird am 8. März weltweit auf nach wie vor bestehende Diskriminierungen von Frauen aufmerksam gemacht. Den meisten ist bewusst, dass Frauen in vielen Berufen eine geringere Bezahlung erhalten als ihre männlichen Kollegen − aber dass sie auch benachteiligt werden, wenn sie durch die Arbeit krank werden, wissen die wenigsten. Deshalb hat die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten am 9. März 2021 eine digitale Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Gleichberechtigung von Frauen im Berufskrankheitenverfahren?“ durchgeführt.
Der diesjährige Workshop des Fachbereichs Gesundheit und Arbeit der DGPH stand unter dem Titel „Vulnerable Beschäftigtengruppen“. In insgesamt fünf kurzen Inputvorträgen wurden ausgewählte Schwerpunkte des Themas aufgegriffen und in anschließenden Diskussionsrunden mit den Teilnehmenden vertieft.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 oder niedriger ermöglicht das aktualisierte, bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz den Schülerinnen und Schülern Phasen des Präsenzunterrichts unter Beachtung eines strikten Hygienekonzeptes. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ein durchdachtes und behutsames Vorgehen geboten. Durch die anhaltende Corona-Pandemie ergeben sich daher zusätzliche Schutzmaßnahmen, um für Schüler*innen sowie Lehrkräfte die Infektionsgefährdung und die damit verbundenen Expositionsmöglichkeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln muss entsprechend der Auslobung von den Herstellern belegt werden. Dazu werden verschiedene Methoden benutzt. Nicht alle lassen allerdings Rückschlüsse auf die Wirksamkeit in der Praxis zu. Zur Verringerung der immer noch hohen Zahlen an beruflich bedingten Hauterkrankungen müssen konkretere Anforderungen an Hautschutzmittel gestellt werden.
+++ Noch mehr Auswahl an Stretchhosen +++ VdS 2496 − VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen wurden angepasst +++ Mit NOAC endlich schmerzfrei operieren +++
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