Lärmwirkungen können nicht nur in lauten Bereichen auftreten. Auch an Arbeitsstätten mit Schalldruckpegeln unterhalb der Gehörgefährdungsschwelle können gesundheitliche Auswirkungen von Lärm entstehen. Diese schränken zwar nicht die Hörfähigkeit ein, wirken sich jedoch u. a. psychisch und körperlich aus. Zum Schutz vor diesen „extra-auralen“ Wirkungen konkretisiert die ASR A3.7 „Lärm“ die ArbStättV. Wie die Technische Regel anzuwenden und einzuordnen ist, wird in diesem Beitrag beschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-01 |
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