DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
+++ DGUV: Gesetzliche Unfallversicherung erkennt 2021 in mehr als 120.000 Fällen eine Berufskrankheit an +++ TÜV-Verband: Homeoffice – Arbeitgeber sollten gesundheitsfördernde Unternehmenskultur anstreben +++ BAuA: Angebot und Nutzung betrieblicher Gesundheitsförderung +++ EU-OSHA: Psychosoziale Risiken in kleinen Unternehmen +++ EU-OSHA – Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Telearbeit +++
Die Verknüpfung von Schutz und Teilhabe gelingt in der Praxis des Mutterschutzes nur unzureichend. Regelungen und ordnungsbehördliches Vorgehen allein werden nicht ausreichen, um auf eine bessere Umsetzung des Mutterschutzes hinzuwirken. Mutterschutz gelingt dort besonders gut, wo alle maßgeblichen Akteur*innen innerhalb und außerhalb des Betriebes gut zusammenarbeiten. Dafür muss der Nutzen des Mutterschutzes für alle Beteiligten veranschaulicht werden. Teil 1 des Beitrags erläutert Anlass sowie Hintergrund für die Mutterschutz-Reform und stellt im Rahmen der Zentralziele der Reform die Mutterschutzziele sowie die Unverantwortbarkeit als Gefährdungsschwelle dar.
Es ist inzwischen gut erforscht, dass Arbeitsstress der Gesundheit schaden kann. Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden fördern, sind attraktiver und produktiver. Kleinere Betriebe setzen im Vergleich zu größeren Unternehmen Stressprävention seltener um, obwohl auch sie großen Nutzen daraus ziehen können. Vor welchen Herausforderungen stehen kleine Unternehmen, wenn es um Stressprävention am Arbeitsplatz geht und wie können sie diese besser umsetzen?
Eine neue Broschüre des BMAS ist kürzlich erschienen. Ihr Titel lautet: „Kein Stress mit dem Stress. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel erhalten und fördern. Ein Leitfaden für die betriebliche Interessenvertretung.“ Sie ist an die betriebliche Interessenvertretung adressiert und greift das Thema des Erhalts der Arbeitsfähigkeit in Zeiten der Pandemie und des demografischen Wandels auf. Im Folgenden werden die Gründe für die Anfertigung dieses Leitfadens sowie seine wesentlichen Inhalte erläutert.
Im Verkauf zu arbeiten bedeutet nicht nur, sich mit Waren und Preisen auszukennen. Beschäftigte mit Kund*innenkontakt brauchen Fingerspitzengefühl, müssen flexibel sein und sich auf die Kund*innen einstellen. Der Umgang mit Menschen ist für viele Verkäufer*innen das, was die Arbeit im Einzelhandel für sie interessant macht. In den letzten Jahren wird allerdings zunehmend von Respektlosigkeiten der Kund*innen gegenüber Beschäftigten berichtet. Dies war Anlass für das Projekt „RespectWork“.
Das Amtsgericht Donaueschingen bezeichnet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als „grob verantwortungslos“, weil sie für eine 40 Jahre alte Maschine „ungeprüft den Entwurf einer Gefährdungsbeurteilung übernommen“ habe – und das Gericht lobt den „gewissenhaften“ Betriebsinhaber, obwohl „schon bei einfachem Durchlesen des Entwurfes die widersprüchliche Beurteilung hätte unschwer auffallen müssen“ und sich ein 15-jähriger Ferienjobber an der „evident besonders gefahrträchtigen“ Maschine verletzte – ohne dass eine Betriebsanweisung und Unterweisung und das Jugendarbeitsschutzgesetz erwähnt werden. Passt das alles zusammen oder wird – wie häufig zu beobachten – die Schuld wieder auf externen Berater abgeladen?
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2021, L 9 U 180/20
Sturz vom Dach einer Jugendherberge auf dem Weg zum Mädchenzimmer ist ein Arbeitsunfall
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2022, L 3 U 148/20
Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker ist kein Arbeitsunfall
Bei Montagearbeiten auf Baustellen, Wartungsarbeiten auf Dächern oder auch Arbeiten in einem Hochregallager besteht neben vielen weiteren Gefährdungen häufig die Gefahr des Absturzes. Kommt hier persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz, ist neben der Bestimmung des geeigneten Absturzschutzsystems eine geeignete Anschlageinrichtung erforderlich. Der vorliegende Artikel zeigt auf, was bei der Montage und der Prüfung von Anschlageinrichtungen zu beachten ist.
+++ Leitfäden: Beurteilung der Arbeitsbedingungen weiterdenken +++ Handbuch: Zur Kritik moderner Managementmethoden +++ BAuA: Sicherheit und Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt – Ergebnisse aus dem Schwerpunktprogramm der BAuA +++ BAuA-Fachtagung „Interaktionsarbeit gestalten“ +++ BAuA-Informationsveranstaltung: SARS-CoV-2 in der Luft am Arbeitsplatz – Gefährdungen richtig einschätzen und Schutzmaßnahmen ergreifen +++
+++ Neuer Umluftfilteraufsatz: Gefahrstoffschränke sicher und nachhaltig entlüften +++ Neues Print- und Online-Kompendium der Munk Günzburger Steigtechnik +++ Spezieller Seitenschutz für Sheddachfenster +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: