DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-30 |
+++ Arbeitsschutz Aktuell erfolgreich in Augsburg zu Ende gegangen: Zusammenspiel von Technik und Kommunikation als zwingende Voraussetzung eines effektiven Arbeitsschutzes! +++ Warnungen und Rückrufe von Produkten +++ Europäische Arbeitsschutzagentur: Online-Instrument für die Gefährdungs beurteilung entwickelt sich immer besser +++ DGUV: Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken +++ Aktion „Hat‘s geklickt?“ bleibt in der Erfolgsspur: Zahl der angegurteten Fahrer im Nutzfahrzeug steigt +++ DVR: Herbst- und Winterzeit ist Unfallzeit +++ Kampagne „sicher mobil“: Bewusstsein geschärft und Know-how vermittelt – BGW und DRS setzen Engagement für sichere Mobilität fort +++
Letztlich ist nur eines ganz sicher: der Tod. Trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb ist Sicherheit (Vermeidung von Unglück, Tod, aber auch Bankrott) in unserem Leben ein immer präsentes Thema: Die Bedrohungen sind allgegenwärtig und je nach Medienaufmerksamkeit auch in hohem Maße beunruhigend: Mehr als 200.000 Tote durch einen Tsunami, globale Erderwärmung (oder Abkühlung), Terrorgefahr und Rentenreform, Asbest in Gebäuden, eine winzige Menge Dioxin in einem Hühnerei oder Milliardenpleiten von Kreditinstituten. Überall lauern Gefahren und unser Leben kann nur unzureichend von einer immer größer werdenden Anzahl von Versicherungen geschützt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über die Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich geben und sind daher stark vereinfacht. Interessierten empfehlen wir die Lektüre der Unfallverhütungsvorschriften der EUK (GUV V-D 33, GUV-R 2150, GUV-I 781) bzw. die Publikationen der EUK, vor allem „BahnPraxis“. Um die Philosophie der Gleisbaustellensicherung bei der DB AG zu erklären, wird im Nachfolgenden kurz auf das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger eingegangen.
Klimawandel und knapper werdende fossile Brennstoffe haben die Entwicklung neuer Antriebstechnologien, wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge, forciert. Hinter der hochpolitischen Thematik, die unter dem Begriff „Elektromobilität“ zusammengefasst wird, verbirgt sich weit mehr als eine neue Form der Antriebstechnik mit erhöhten elektrischen Gefährdungen. An welchen Stellen und in welchem Umfang Elektromobilität und Arbeitsschutz relevante Berührungspunkte haben und wo die Prävention der Unfallversicherung bereits heute gefragt ist, zeigt der folgende Beitrag.
Arbeitsbedingtes menschliches Fehlverhalten bei Lokführern und Bedienern von Anlagen können das Leib und Leben Dritter gefährden. Dabei basieren viele der Fehleinschätzungen auf Dilemmas, die der Betroffene im entscheidenden Moment nicht adäquat löst.
Ziel der bereits in der Ausgabe 11/2012 der sis dargestellten Arbeiten ist die Bereitstellung von Prototypen sowohl für passive als auch für aktive Laserschutzbekleidungen und Schutzvorhänge. Die Schutzwirkung beruht auf der Vermeidung von Verbrennungen 2. Grades mittels Einhaltung des Stoll-Chianta-Kriteriums sowie von Strahlenschäden durch transmittierte Laserstrahlung infolge des Überschreitens des jeweiligen MZB Haut-Wertes.
Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem aktualisierten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen.
Von Montage- und Wartungsarbeiten in Produktionsprozessen über Polizei- und Feuerwehreinsätze bis hin zur Tätigkeit auf Baustellen oder im Flughafen-Außenbereich – es gibt viele Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter ständig in Bewegung sind und zwischen verschiedenen (Lärm-)Arbeitsplätzen wechseln. Das vermindert nicht die Lärmbelastung, erschwert aber deren Messung.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat ein Forschungsprogramm zur Reinigung der Hände am Arbeitsplatz gefördert, das inzwischen abgeschlossen ist (FP276 „In vivo – Evaluierung von Hautreinigungsprodukten“). Der Forschungsbericht steht zur Verfügung. Welche Fragen waren Anlass für dieses Projekt? Sind sie beantwortet oder bleiben noch Fragen offen?
Bereits zum dritten Mal findet der Wettbewerb zum Deutschen Arbeitsschutzpreis statt. Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Träger des Deutschen Arbeitsschutzpreises sind davon über zeugt, dass sich Arbeitsschutz und Prävention für die Beschäftigten, für das Unter nehmen und für die Volkswirtschaft auszahlen.
Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.dguv.de.
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen sind besondere Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes zu beachten. Auch die Überprüfung der teilweise ungewöhnlichen „Arbeitsplätze“ ist für die Gewerbeaufsicht keine Standardaufgabe. Da in den nächsten Jahren die Anzahl derartiger Anlagen in Bayern deutlich erhöht werden soll, wird die Gewerbeaufsicht zunehmend gefordert sein.
Mit dem Arbeitsprogramm „Sicher fahren und transportieren“ verfolgt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wichtige Arbeitsschutzziele. Zum einen sollen die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen minimiert und hierbei psychische Fehlbelastungen einbezogen werden. Zum anderen gilt es, die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes im Unternehmen zu fördern.
+++ „Ein Rettungswagen für Nico“ +++ Demografischer Wandel in der Logistikbranche: Modellprojekt „ipl“ +++ Vollzug und Beratung: Das Berufsbild der Aufsichtsperson bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften +++
Ausgewählte Termine 2013
+++ –Persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer sind auf der Homepage des Arbeitgebers zu löschen +++ Bewerber muss gesundheitliche Einschränkungen offenlegen +++ Infektion der Bandscheibe eines Bestatters keine Berufskrankheit +++
+++ Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände! +++ Weiterbildung für Berufskraftfahrer +++ Aufgeflogen: Etikettenschwindel bei Zurrgurten +++ Mit einem „Clip“ zu mehr Sicherheit +++
+++ BG ETEM: „Alles gecheckt“ +++ IFA: Sitzmemory am Busfahrerarbeitsplatz +++ Kompendium Ladungssicherung +++ Macht und Herrschaft +++ Das komplette Arbeitsrecht in einem Band – Rechtsstand 2012 +++
Jedem von uns ist es schon zigmal passiert: Stolpern, Rutschen, Stürzen. Und zumeist gehen diese Zwischenfälle glimpflich ab, oft ohne, manchmal mit Bagatellfolgen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen durch einen Sturz erhebliche gesundheitliche Schädigungen ausgelöst werden, die nicht selten auch bleibende Schädigungen nach sich ziehen.
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