Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.dguv.de. Die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention BGV A 1 (publikationen. dguv.de Navigation: Suche nach BGV A1) regelt in § 28 Abs. 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: „Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-30 |
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