DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-31 |
+++ BG ETEM: Sicherheitsrelevante Beleuchtung muss eingeschaltet bleiben +++ TK: Mehr als ein Viertel der Beschäftigten arbeitet häufig trotz Krankheit – besonders im Homeoffice +++ BMUV: EU beschließt neue Regelungen zur besseren Sicherheit von Verbraucherprodukten +++ TÜV-Verband: Das sollten Verbraucher*innen bei Produktrückrufen beachten +++ IFA der DGUV: Viele Vorgesetzte dulden gefährliche Maschinenmanipulation +++ TÜV-Verband: Folgen des Ukraine-Kriegs treiben Nachhaltigkeit in der Wirtschaft voran +++ Bayerischer Preis für Arbeitsmedizin 2022 +++
Arbeitssituationen in gefährlichen Bereichen erfordern im Gefahrenfall eine zuverlässige und individuelle Warnung der dort beschäftigten Personen. Stand der Technik sind Warnsysteme mit optischen und akustischen Signalen oder, seltener, auch mit Vibrationen. Die Signalwahrnehmung kann jedoch durch Ablenkung oder diverse Umgebungseinflüsse erschwert werden. Ein neuer Forschungsansatz besteht darin, mittels Smart-Textiles elektrotaktile Signale zuverlässig und gezielt auf die Hautoberfläche zu applizieren.
Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet Maschinenhersteller, über die Geräuschemissionen ihrer Produkte zu informieren. Damit unterrichten sie Benutzer*innen über die Restrisiken durch Lärm. Zudem dient diese Angabe der Auswahl leiser Maschinen im Sinne des Minimierungsgebotes im Arbeitsschutz. Ein weiterer, bislang wenig beachteter Aspekt ist die Bedeutung von Geräuschemissionsangaben für die Schallprognose bei der Planung von Arbeitsstätten oder zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung.
In zweiten Teil seines o. g. Beitrags fragt Herr Wahl danach,
– ob die Festsetzung möglichst niedriger Grenzwerte für den Gesundheitsschutz an und für sich immer von Vorteil ist und
– ob nicht der praktische Nutzwert eines Grenzwertes höher ist, wenn er in Sichtweise des praktischen Machbaren liegt.
Er übersieht dabei, dass es sich in seinem Beitrag nicht um Grenzwerte handelt, sondern um das Risiko, eine Krebserkrankung zu erleiden. Es geht hier eben nicht um Grenzwerte, bei deren Einhaltung keine Gefahr einer Schädigung besteht, sondern um die Abwägung, welches Risiko eine Krebserkrankung zu erleiden den Beschäftigten zumutbar ist.
Das Themenfeld Künstliche Intelligenz wird derzeit als Schlüsseltechnologie der Zukunft mit großen Chancen in vielen Bereichen gehandelt. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz lassen sich beispielsweise neuartige Schutzeinrichtungen und Assistenzsysteme realisieren, so dass ihre Bedeutung auch für den Arbeitsschutz stetig zunimmt. Etablierte Risikominderungsmaßnahmen in der Softwareentwicklung sind jedoch nur bedingt für Anwendungen in KI-Systemen geeignet, da diese neue Risikoquellen schaffen.
Künstliche Intelligenz (KI) prägt zunehmend die Arbeitswelt. Chancen und Herausforderungen, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind, werden viel diskutiert. Erste Befragungsergebnisse weisen darauf hin, dass der Einsatz von KI als Arbeitsmittel mit veränderten Anforderungen und Ressourcen für Beschäftigte einhergeht. Der Beitrag stellt vor, welche Beschäftigtengruppen besonders betroffen sind und welche Arbeitsbedingungen mit dem Einsatz von KI einhergehen. Darauf aufbauend werden Hinweise zur Gestaltung guter Arbeit mit KI gegeben.
Im folgendem Beitrag geht es um den Teil des Klimaschutzes, bei dem die Vermeidung fossiler Energieträger bei der Energie- und Wärmegewinnung zu Gunsten emissionsarmer Alternativen (Energiewende) sowie die deutliche Reduzierung der Nutzung fossiler Energien im Verkehrssektor in Kombination mit dem allgemeinen Umstieg auf E-Mobilität (Mobilitätswende) im Zentrum stehen. Der Fokus liegt dabei auf der Verwendung von Metallen und den damit korrespondierenden Herausforderungen für den Arbeitsschutz.
Am 9. Juni 2011 arbeiteten mehrere Leiharbeitnehmer an der „Maschinenanlage Flickstation mit Trommelwender“, zwei von ihnen hatten erst an diesem Tag begonnen. Diese beiden „führten mit ihren Heißklebepistolen die Flickarbeiten auf der Holzplatte durch“. Einer „war schließlich auf seiner Plattenseite mit der Arbeit fertig und übergab die Heißklebepistole an den anderen, der auf der gegenüberliegenden Seite stand und dessen Heißklebepistole kurz zuvor funktionsuntüchtig wurde“.
BAG, Beschl. v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber
Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 28.06.2022, L 3 U 205/18
Fehlender Nachweis einer Asbestexposition bei einem Koch
Die größeren Änderungen in der internationalen Augenschutznormung befinden sich immer noch im Gange. Es wurden weltweit gültige ISO-Normen erarbeitet, die die Normenreihe DIN EN 166 und folgende sowie weitere Normen, die für den Augenschutz bedeutsam sind, ersetzen werden. Die Normen befinden sich zurzeit im Prozess der europäischen Harmonisierung.
+++ Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen (Dialog-Nr. 43.598)? +++ Ist es zulässig, dass künftig für die Lastkraftwagen keine CE-Konformität mehr ausgestellt wird (Dialog-Nr. 43.686)? +++ Wie steht es um die CE-Kennzeichnung von elektrischen Leistungswiderständen/gekapselten Widerständen (Bremswiderstand) (Dialog-Nr. 43613)? +++
+++ Resch-Verlag: Lehrsystem Erdbaumaschinenführer-Ausbildung +++ BG ETEM: Sicher mit Bohrmaschinen arbeiten +++ BGN: Arbeitssicherheitstipp Kegel- und Bowlinganlagen – Vieles liegt noch im Argen +++ EU-OSHA: Können digitale Überwachungssysteme die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten neu definieren? +++
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