Bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen sind besondere Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes zu beachten. Auch die Überprüfung der teilweise ungewöhnlichen „Arbeitsplätze“ ist für die Gewerbeaufsicht keine Standardaufgabe. Da in den nächsten Jahren die Anzahl derartiger Anlagen in Bayern deutlich erhöht werden soll, wird die Gewerbeaufsicht zunehmend gefordert sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.12.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-30 |
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