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Dokument Der Unfall des 15-jährigen Ferienjobbers an der 40 Jahre alten Schlagschere
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Der Unfall des 15-jährigen Ferienjobbers an der 40 Jahre alten Schlagschere

  • Thomas Wilrich

Das Amtsgericht Donaueschingen bezeichnet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als „grob verantwortungslos“, weil sie für eine 40 Jahre alte Maschine „ungeprüft den Entwurf einer Gefährdungsbeurteilung übernommen“ habe – und das Gericht lobt den „gewissenhaften“ Betriebsinhaber, obwohl „schon bei einfachem Durchlesen des Entwurfes die widersprüchliche Beurteilung hätte unschwer auffallen müssen“ und sich ein 15-jähriger Ferienjobber an der „evident besonders gefahrträchtigen“ Maschine verletzte – ohne dass eine Betriebsanweisung und Unterweisung und das Jugendarbeitsschutzgesetz erwähnt werden. Passt das alles zusammen oder wird – wie häufig zu beobachten – die Schuld wieder auf externen Berater abgeladen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.05.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-29

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