Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln muss entsprechend der Auslobung von den Herstellern belegt werden. Dazu werden verschiedene Methoden benutzt. Nicht alle lassen allerdings Rückschlüsse auf die Wirksamkeit in der Praxis zu. Zur Verringerung der immer noch hohen Zahlen an beruflich bedingten Hauterkrankungen müssen konkretere Anforderungen an Hautschutzmittel gestellt werden. Das Sachgebiet Hautschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV (FB PSA) hat daher in Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle des FB PSA Grundsätze für die Überprüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln erarbeitet und Kriterien zur Zertifizierung von Hautschutzmitteln aufgestellt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-01 |
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