Zur Prüfung von Produkten gegen mechanische und elektrische Gefährdungen werden genormte Prüffinger eingesetzt. Ein solcher Prüffinger wird z. B. in DIN EN 61032 beschrieben und findet auch bei der Klassifizierung von Gehäusen auf der Grundlage des IP (International Protection) – Codes nach DIN EN 60529 Anwendung. Die Abmessungen des Prüffingers in den Normen sind bereits seit längerem unverändert.
Die korrespondierenden anthropometrischen Maße des Menschen haben sich zwischenzeitlich hingegen verändert, ebenso auch der Sicherheitsstandard und das Sicherheitsbewusstsein. Deshalb wird im Folgenden der Frage nachgegangen, ob die seinerzeit in den Normen festgelegten Abmessungen noch zeitgemäß sind und einem ausreichenden Sicherheitsstandard entsprechen. Grundlage bildet ein Gutachten, das im Auftrag der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) erstellt wurde und mit diesem Artikel fortgeschrieben wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
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