DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-29 |
+++ Startschuss für Studentisches Gesundheitsmanagement +++ Arbeitssituation und Belastungsempfinden im Kontext der Corona-Pandemie +++ Unfallursache Müdigkeit am Steuer – Männer besonders betroffen +++ psyGa-Dossier „Extreme Ereignisse“ +++ Sekundenschlaf am Steuer ist eine Straftat +++ Überarbeitung kein wesentlicher Grund für Berufskrankheiten +++ Vorgesetzte sollten unterstützen und loben. BAuA-Faktenblatt zeigt Effekte zwischen guter Führung und Gesundheit auf +++
Lange Zeit konnten Menschen, die durch Unfälle oder Krankheiten ihre Gliedmaßen verloren haben, nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen. Die Entwicklung von Prothesen verbesserte die Situation der Betroffenen deutlich. Aber erst eine neue Generation von „selbstlernenden“ Prothesen scheint eine vollständige und verhältnismäßig unkomplizierte Reintegration in das Berufsleben möglich zu machen. Amputierte können sie intuitiv mit der Kraft ihrer Gedanken steuern und dadurch ein aktives, eigenständiges Leben führen.
Der Klimawandel ist eine akute und reale Bedrohung. Nachhaltigkeit und Klimaschutz im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu berücksichtigen, bietet die Chance, eine zukunftsorientierte Gesundheitskompetenz bei Mitarbeiter*innen aufzubauen. Im Beitrag wird gezeigt, wie durch die Vermittlung von Selbstwirksamkeit Resilienz gefördert werden kann.
Die Arbeitswelt heute verändert sich rasant. Agile Organisation, flexible Arbeitsformen und Digitalisierung, gleichzeitig Fachkräftemangel und demografischer Wandel sowie die damit einhergehende Dynamik und Komplexität von Veränderungsprozessen stellen Arbeitnehmende und Arbeitgeber vor große Herausforderungen. In den Mittelpunkt rückt dabei ein betriebliches Demografiemanagement zur Stärkung der organisationalen Resilienz.
Bei der Wissensverteilung lautet eine Kernfrage: Wer sollte was in welchem Umfang wissen oder können, um seine Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen und erfüllen zu können? Das ist bei Arbeitsschutzwissen genauso zu sehen. Azubis bekommen die hohe Bedeutung des Themas und Inhalte schon sehr früh nahegebracht. An die Gruppe der Führungskräfte wird im Vergleich dazu eine Vielzahl höherer Erwartungen gestellt. Im Bereich Arbeitsschutz ist es allgemeine Führungsaufgabe, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, diese menschengerecht, sicher sowie gesund zu gestalten. Dabei sind die Mitarbeitenden angemessen zu beteiligen.
Am 21. August 2021 jährte sich zum 25. Mal der Tag, an dem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996, im Bundesgesetzblatt Nr. 43 vom 20. August 1996, Seite 1246 ff. veröffentlicht, in Kraft getreten ist und seither, als zentrales Regelwerk mit europäischen Wurzeln, das Arbeitsschutzrecht im geeinten Deutschland prägt. Das „silberne“ Jubiläum gibt Anlass für einen Rückblick und Ausblick auf weitere Entwicklungen.
Strafverfahren: Nach einem tödlichen Arbeitsunfall eines Fremdfirmenmitarbeiters in einer Fleischfabrik urteilte das Amtsgericht Heilbronn über die Verantwortung des Geschäftsführers, des technischen Betriebsleiters und eines Sicherheitsbeauftragten.
Ein Überfall auf einen Arbeitnehmer während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit kann nur dann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn das Tatmotiv nicht allein im persönlichen Bereich des Verletzten gelegen hat. So hatte beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit seinem Urteil vom 19.12.2017 – L 3 U 418/16 – über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein sechzigjähriger im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auf einem städtischen Friedhof Tätiger war am 16.7.2015 von einem Friedhofsbesucher mit einem Messer angegriffen und durch eine Schnittwunde im Bereich der Brust verletzt worden.
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