DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-06 |
+++ Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 +++ Aushang „Verhalten im Brandfall“ +++ Fachkräftemangel bedroht viele mittelständische Unternehmen +++ 2014 kein weiterer Rückgang bei Arbeitsunfällen +++ BBGM e.V. vergibt zum vierten Mal den Nachwuchsinnovationspreis +++ Test zur Schichtarbeit +++ Napo-Film: Stress lass nach! +++ GB psychische Belastungen: BAuA sucht Interviewpartner +++ Arbeitsbedingungen und Gesundheit der Generation 50plus – BIBB/BAuA-Befragung zum demografischen Wandel ausgewertet +++ McDonalds in USA wegen mangelndem Arbeitsschutz in Kritik +++ Tag ohne Grenzen: 5.–6. Juni 2015 in Hamburg +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit von apl. Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, zusammengefasst.
Die vierte industrielle Revolution ist auf dem Vormarsch und mit ihr neue innovative Technologien und Arbeitsmittel. Diese führen zu neuen Arbeitsprozessen und Formen der Mensch-Technik-Interaktion. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht neue Technologien bezüglich Chancen und Risiken für die sichere, gesunde und menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Im Folgenden wird ein Überblick über diesbezügliche Fragestellungen und Forschungsprojekte der BAuA gegeben.
Im Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Warum wurde sie novelliert, was sind die Ziele der neuen Verordnung und welche Änderungen sind besonders relevant? Die Bundesregierung begründet die Novelle mit der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Rechts- und Strukturreform des bisherigen Gesetzes. Die ihrer Meinung nach erheblichen rechtlichen und fachlichen Mängel der bisherigen BetrSichV aus dem Jahr 2002 könnten durch einzelne Anpassungen allein nicht gelöst werden.
Die optischen Technologien und hier die Lasertechni sind einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Kennzeichen der Lasertechnik ist, dass sie einen äußerst weiten Anwendungsbereich umfasst, der sich noch immer durch innovative Anwendungen und Produkte erweitert. Laser werden in der Wissenschaft, der Medizin, der Messtechnik, der Telekommunikation, der Materialbearbeitung, der Kunst- und Fassadenrestauration aber auch bei der Show- und Veranstaltungstechnik eingesetzt.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme sind freiwillige Systeme, die fernab eines gesetzlichen Zwanges installiert werden, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Zusätzliche positive Effekte, wie die Minimierung der Haftbarkeit von natürlichen Personen, das Abwenden von Sachschäden, die Verbesserung des Firmenimages und der mögliche Vergleich mit Wettbewerbern haben die Akzeptanz von Managementsystemen, insbesondere in der Ebene der Geschäftsführungen, kontinuierlich erhöht.
Abstürze stehen bei den Unfällen mit tödlichen Verletzungsfolgen nach den Verkehrsunfällen an zweiter Stelle der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Aus z. T. großen Absturzhöhen treffen die abstürzenden Personen dabei auf den festen Untergrund, auf bauliche oder technische Einrichtungen auf – umfangreiche Verletzungsfolgen sind vorprogrammiert.
Zu schön, um wahr zu sein? „Die Arbeit macht Spaß. Das Kollegenteam ist kooperativ und fröhlich. Die Arbeitsleistung wird respektiert, vor Veränderungen werde ich beteiligt, meine Meinung wird akzeptiert. Die Bezahlung stimmt und für die eigene Persönlichkeitsentwicklung steht schon ein mehrjähriger Fortbildungskatalog fest.“ Solche Aussagen dürften Grund für einen hervorragenden Leistungsspiegel sein.
Die „historische Großoffensive“ in allen Medien zur 100. Wiederkehr des Beginns des Ersten Weltkriegs kann der Unfallversicherung nur eine Fußnote dazu zugestehen, ob die „Heimatfront“ in der Arbeitswelt, die die rücksichtslose Kriegsmaschine bedienen musste, mit gleicher Rücksichtslosigkeit gegenüber der Prävention – damals beschränkt auf die reine Unfallverhütung – die Zahl der Arbeitsopfer steigerte. Die Geschichtsschreibung findet hierfür verständlicherweise kaum mehr als einen Satz. Auch das Wenige aus der Unfallversicherung bleibt bis auf eine Stimme eher allgemein.
Die Klägerin stürzte am 30.9.2010 beim Verlassen eines 1989 errichteten Parkhaus-Aufzugs, weil die Kabine ca. 40 cm oberhalb des Bodenniveaus stoppte. Der Parkhaus-Betreiber hatte einem Fachunternehmen die „Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Fahrstuhlanlagen“ übertragen und diesen Dienstleister verpflichtet, „die vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren“. In vereinbarten „Arbeitskarten“ wurden die „einzelnen Prüf- und Wartungsleistungen und die zeitlichen Intervalle explizit aufgeführt“.
Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Rechtsthematik vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant ist. Autor Prof. Dr. jur. Eberhard Jung ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und unterrichtete an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin.
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