DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
+++ Betriebliche Gesundheitsförderung könnte schwere Krankheiten verhindern +++ Lebenserwartung in Deutschland gesunken +++ Jeder zweite Mitarbeitende sieht im aktuellen Unternehmen keine Zukunft für die eigene Karriere +++ DAK-Urlaubsreport: Große Mehrheit hat sich gut erholt +++ Energieeinsparverordnung. Was ist für öffentliche Gebäude und Orte vorgesehen? +++ Arbeitsunterbrechung beeinflusst ältere Personen stärker +++ DGUV Information 206-032. Fünf Bausteine, damit Beschäftigte arbeitsfähig bleiben +++
Eine in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigte Erzieherin legt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen „einen vom 19.03.2015 datierenden HNO-ärztlichen Bericht“ vor, „wonach eines der Kinder der Klägerin zwei Tage zuvor in das rechte Ohr geschrien habe und sie seitdem Ohrenschmerzen und ein dumpfes Gefühl auf dem rechten Ohr verspüre“.
Mit über 1.000 PS in unter 5 Sekunden von 0 auf 200 km/h und mit über 300 km/h durch die Kurve. Das hat nicht viel mit einem Gabelstapler, Bagger oder Kran zu tun und dennoch kann man aus der Formel 1 viel über die Arbeitssicherheit in einem Betrieb lernen.
Der digitale Kollege ist ein 24/7–365 Tage zur Verfügung stehender digitaler „Arbeiter“. Der Begriff RPA steht für Robotic Process Automation. Allgemein wird darunter eine Technologie zur Automatisierung von (Teil-)Geschäftsprozessen verstanden. Diese Prozesse werden durch einen (Software-) Roboter, häufig auch Bot oder Crawler genannt, ausgeführt. Wir werden in diesem Artikel den Begriff Bot primär verwenden.
An den Flughäfen fehlt unzähliges Personal, um den Ansturm an Urlaubern zu bewältigen. Menschenansammlungen, lange Wartezeiten und unübersichtliche Bereiche sind die Folgen. Im Ernstfall kann dieses Chaos sogar für Personal und Fluggäste gefährlich werden – wenn nicht richtig vorgesorgt wird.
Corona als ein tiefgreifendes Ereignis unserer Zeit hat die Arbeitswelt verändert – und psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den Fokus gerückt. Neue mobile oder hybride Arbeitsweisen wurden schnell eingeführt, manchmal gezwungenermaßen ohne die Mitarbeiter mitzunehmen. Mit Befragungen und Stimmungsbildern können sich Unternehmen zeitnah einen Eindruck über veränderungsbedingte Belastungen in der Belegschaft verschaffen. Damit kann geprüft werden, ob Maßnahmen eingeleitet werden sollten und ob veranlasste Maßnahmen wie gewünscht greifen.
Arbeitgeber und ihre Führungskräfte haften, wenn Pflichten beim Betrieb maschineller Anlagen oder bei ausgeführten Arbeiten nicht eingehalten wurden und es dadurch zu Unfällen kommt. Die Pflichten zum Schutz der Mitarbeiter ergeben sich aus Vorschriften im Kontext der Gefährdungsbeurteilungen. Alle Pflichten zu kennen bzw. zu ermitteln und festzulegen, wie sie umgesetzt werden und dies auch noch möglichst rechtssicher zu dokumentieren, ist eine nahezu unlösbare Aufgabe.
Beginnen möchte ich zunächst mit zwei Definitionen für Gutachter bzw. Gutachten, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen.
„Ein Sachverständiger (englisch: expert) oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen (überdurchschnittlich hohen) Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet“. Als ein Synonym für Sachkunde wird hier auch häufiger der Begriff Sachverstand benutzt.
Das pandemische Geschehen der vergangenen Monate hat die weit verbreitete Hoffnung zunichte gemacht, auf eine Wiederbelebung der Ende Mai 2022 verfristeten Regelungen verzichten zu können. Der „Ampel“-interne Kompromiss von Ende August 2022 zur Neugestaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bildet, wenngleich vielfach kritisiert, nunmehr die Ermächtigungsgrundlage für weitere Vorschriften. So erlangt auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung in modifizierter Form erneut Rechtsgeltung.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitgeber, die Beschäftigte haben (§ 2 ArbSchG). An diese Arbeitgeber können die Arbeitsschutzbehörden Verwaltungsakte zur Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes erlassen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). Das Verwaltungsgericht Ansbach behauptet, das ermögliche Anordnungen gegenüber dem Generalunternehmer für Beschäftigte der Bauunternehmen. Das ist unzutreffend.
Der Schutz der Wegeunfallversicherung setzt voraus, dass das Handeln der versicherten Personen darauf ausgerichtet ist, den Weg von oder zur Arbeitsstätte zurückzulegen, die Handlungstendenz im Zeitpunkt des Unfalles darf nicht auf einem vom Wegeunfallrisiko abgrenzbaren neuen Gefahrenbereich aus privaten Gründen beruhen. Ein aktuelles Beispiel dafür enthält das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 12.12.2019 – L 10 U 891/19 – .
+++ Neue Blaulicht-Technologie bei Brillen. Bollé Safety erweitert seine ProBlue Blocker Technologie für Korrektionsgläser +++ Ottobock stärkt Exoskelett- Portfolio für Rückenunterstützung mit dem neuen BackX +++
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