DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-03 |
+++ Digitaler Ergonomiebewerter erkennt ungesunde Bewegungen +++ Fit im Alter: Es kommt auf die kognitive Reserve an +++ IAG Report 2/2019: Arbeitszeit sicher und gesund gestalten. Der neue IAG-Report stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeitszeit vor. +++ Lernen bei der Arbeit: Führungskräfte haben doppelte Rolle +++ Mit Bonusprogramm den Arbeitsschutz systematisch weiterentwickeln +++ Gemeinsam auf Fehlersuche für mehr Sicherheit +++ Mindestlöhne kontrollieren. Reformvorschläge aus dem IAQ +++ TÜV Rheinland: Gesundheitliche Belastungen von Schichtarbeit gezielt reduzieren +++
Auf der Basis digitaler Möglichkeiten hat sich ein wachsendes Spektrum von Arbeits- und Erwerbsformen herausgebildet, die sich mehr oder weniger deutlich vom sogenannten „Normalarbeitsverhältnis“ unterscheiden.
Auch wenn der Markt für Elektrofahrzeuge aktuell noch nicht so dynamisch ist wie von vielen Experten in den vergangenen Jahren prognostiziert, so ist der Siegeszug des Elektromotors nur eine Frage der Zeit. Deutschlands Unternehmen sollten sich heute schon auf die Herausforderungen einstellen und ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend anpassen.
Der Fachkräftemangel beeinträchtigt die deutsche Wirtschaft heute schon und erst recht, wenn die Babyboomer ab 2020 in Rente gehen. Für Arbeitgeber gilt es daher, von Erfahrung, Wissen und Kontakten älterer Mitarbeiter möglichst lange zu profitieren. Gleichzeitig wächst bei vielen Arbeitnehmern die Bereitschaft, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Zudem steht die Forderung nach Rente erst mit 69 oder 70 Jahren bereits im Raum. Auch könnte eine Flexirente einen gleitenden Übergang ermöglichen.
Ein Forschungsprojekt wollte wissen, was ältere Mitarbeiter in den Montagehallen eines Autoherstellers bei der Arbeit ganz besonders belastet. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen nicht nur Autoherstellern, an welchen Stellschrauben sie noch drehen müssen.
Dieser Beitrag beschreibt im ersten Abschnitt, welche Maßnahmen den Arbeitsschutz nicht fördern. Der zweite Abschnitt zeigt anhand von Beispielen, wie praktikabel sicherheitsgerechtes Verhalten ohne Vorschriften wirksam gefördert werden kann.
Im Dezember 2014 stürzte auf der Baustelle für ein Technologie- und Prüfzentrum mit Teststrecke eine Baugrube ein – ein Arbeiter verstarb und einer konnte nur schwer verletzt geborgen werden. Die Staatsanwaltschaft Rottweil verfolgte den Baggerfahrer und den Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Erleiden Vereinsmitglieder bei der Tätigkeit für ihren Verein einen Unfall, dann stellt sich die Frage, ob zum Zeitpunkt des Unfalls ein versichertes Beschäftigungsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII vorgelegen hat, ob eine versicherte Tätigkeit „wie ein Beschäftigter“ nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen ist oder ob die verunglückte Person lediglich mitgliedschaftsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen hat und daher unversichert geblieben ist.
+++ Schwerpunkt Sicherheit = Schwerpunkt Individualität +++ In Zukunft sicher arbeiten: Mit innovativer Steigtechnik +++
+++ BGN-Sicherheitstipp: Die Bodenhaftung behalten +++ Neue DGUV Regel 112-202 „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“ +++ Neues Portal DGUV-Vorsorge ist online +++ Häusliche Pflege, gesunder Rücken +++ Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht +++ Wirkt Prävention? Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention +++ Neue Internetseite zum digitalen Wandel der Arbeitswelt gestartet +++ Lexikon Prävention +++
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