DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
+++ Ohne Corona-Test kein Gehalt +++ WIdOmonitor zu Pandemie-Folgen: Fast ein Drittel fühlt sich in der Lebensfreude beeinträchtigt +++ Arbeitszufriedenheit der Menschen mit Behinderungen sehr hoch +++ Präventionsfilme vermitteln Arbeitsschutzwissen +++ BVMed-Herbstumfrage 2021: Besonders gesuchte berufliche Qualifikationen +++ Eine Maske im betrieblichen Verbandskasten ist Pflicht +++ Neu DGUV Information 202-113 Inklusion im Schulsport – Handreichung für Lehrkräfte +++ Faktenblatt der BAuA zur psychischen Belastung bei personenbezogenen Tätigkeiten +++
Der Kläger betreibt einen Ausstellungsraum in der Nähe des Berliner Flughafens BER. Nach einer Lärmschutzauflage des Planfeststellungsbeschlusses sind für Wohnräume, Büroräume und Praxisräume in der Umgebung des Flughafens geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg versagt dem Kläger aber mit Urteil vom 25. Juni 2021 (Az. 6 A 1/20 = https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/MWRE210002620) einen Anspruch auf baulichen Schallschutz – und beruft sich dabei auf die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 Raumtemperatur und A4.1 Sanitärräume.
Nahezu täglich lesen wir von schweren LKW-Unfällen. Ist der Fahrerberuf gefährlicher als andere? Die Arbeitswelt des Berufskraftfahrers ist der öffentliche Verkehrsraum. Sein Arbeitsplatz ist der LKW. Sein oberster Leitsatz entstammt § 1 der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Resilienz ist sicherlich immer ein Zusammenspiel zwischen dem Individuum, dem Team, der Organisation und dem Umfeld. Zusammen werden diese vier Bausteine als organisationale Resilienz bezeichnet. Ein guter Anfang zu einer verbesserten Resilienz ist es, auf der persönlichen Ebene anzufangen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben der Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes einen enormen Entwicklungsschub gebracht. Unternehmen und Beschäftigte haben in den letzten Monaten viel ausprobiert und vielfältige Erfahrungen hierzu gesammelt. Wichtige Aspekte der Arbeits(zeit)gestaltung – wie beispielsweise Reaktion auf unterschiedliche Auslastungen, selbstbestimmtes Arbeiten, Führung auf Distanz, digitale Schichtübergaben etc. –, die in den letzten Jahren nur mit Mühe auf die betriebliche Agenda gebracht wurden, entwickelten sich aufgrund der Situationen und Anforderungen in den Betrieben zu Dauerthemen.
Wer vorrangig am PC arbeitet, kennt das: Nackenschmerzen oder brennende Augen. Kommt dazu noch eine besonders stressige Situation, verändern sich auch die Vitalparameter wie Herzschlag oder Atmung. Damit die körperlichen Anzeichen besonderer Belastung nicht zu dauerhaften Gesundheitsproblemen führen, ist ein frühes Erkennen von Stress im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements besonders wichtig.
Der Markt für Elektrofahrzeuge wächst bereits seit einigen Jahren rasant. Insbesondere die Hochvoltsysteme der Fahrzeuge stellen eine große neue Herausforderung dar. Was bedeutet das für den betrieblichen Arbeitsschutz?
Nach dem Duden ist ein Meilenstein ein Ereignis von besonderem Gewicht in einer Entwicklung. In diesem Sinne sind Meilensteine zur Gefährdungsbeurteilung (GFB) in Abbildung 1 dargestellt. Auf diese wird, ausgehend von der Darstellung der Gefährdungsbeurteilung in Teil 1 des Beitrags (BePr 01/2022, S. 36), auch im nachfolgenden Teil 2 Bezug genommen und darüber hinaus die Gefährdungsbeurteilung an sich als Meilenstein zu einer Präventionskultur in Betrieben angeführt.
Im Rahmen des Projekts „Gesund. Stark. Erfolgreich. Der gemeinsame Gesundheitsplan“, wurden verschiedene Produkte für die Unterstützung der Arbeit von Gesundheitsnetzwerken entwickelt. Sie richten sich zum einen direkt an Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe und machen u.a. den Nutzen einer Beteiligung an Gesundheitsnetzwerken deutlich. Insbesondere adressieren sie jedoch Koordinator*innen von Gesundheitsnetzwerken und stellen diesen Tools und Hilfen für eine erfolgreiche Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung.
In NRW hat der Personalrat das Recht zur Mitbestimmung bei „Maßnahmen vorbereitender Art zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“. Solche mitbestimmungspflichtigen Vorbereitungsentscheidungen sind nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2021 zur Betreuung gemäß ASiG im Schulbereich auch die grundlegende Systementscheidung zur Pflichterfüllung durch einen überbetrieblichen Dienst und die Festlegung der Anforderungen an dessen Fachkunde, Ausstattung und Arbeitsweise in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen.
In der aktuellen Tagespresse und in den sonstigen Medien finden sich immer wieder Berichte über Jugendliche, die auf die Dächer von Eisenbahnwaggons oder Lokomotiven klettern und dort durch die Oberleitung einen Stromschlag erleiden. Ausführlich mit einem Fall dieser Art hatte sich beispielsweise das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 11.6.2020 – L 3 U 4/17 – befasst (das Revisionsverfahren ist noch beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 3/21 R anhängig).
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