DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-29 |
+++ Zu wenig Bewegung, schlechter Schlaf: So schwierig ist das Studieren während der Pandemie +++ Bewegungsmangel im Homeoffice +++ BGHM startet neue Kampagne +++ Sechs Leitmerkmalmethoden verfügbar +++ Neue Checklisten und Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen +++ Störende Geräusche am Arbeitsplatz belasten viele Beschäftigte +++ Roboterhunde auf der Baustelle +++
In diesem Beitrag soll es primär um das Thema Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsarbeiten gehen, also Arbeiten außerhalb der normalen Routine. Unter dem Stichwort „Instandhaltung“ gibt es aber noch einen zweiten wichtigen Arbeitssicherheits-Gesichtspunkt. Instandhaltung dient halt nicht zuletzt auch dem Zweck, ein sicheres Arbeiten innerhalb der betrieblichen Routine-Abläufe dauerhaft zu gewährleisten. Betriebliche Arbeiten außerhalb der normalen Routine sind besonders gefahrenträchtig und im Übrigen eine der Hauptursachen tödlicher Arbeitsunfälle.
Aus Sicht von Gesundheitsmanagern und Arbeitsschützern ist jede Maßnahme sinnvoll, die zu einem sicheren Schutz der Mitarbeitenden beiträgt. Impfungen zählen dazu. Doch wie ist mit diesem Thema im betrieblichen Alltag – insbesondere bei Vielreisenden und Außendienstmitarbeitern, bei denen Impfungen eine wichtige Rolle spielen – umzugehen? Welche Regeln gibt es, was ist zu beachten und wo lauern Fallstricke?
Viele Logistikprozesse sind in den letzten Jahren automatisiert worden. Trotzdem ist das direkte Zusammenwirken von Mensch und Maschine im Lager unverzichtbar. Als Arbeitsmittel dienen in erster Linie Flurförderzeuge. Dass von ihnen ein großes Unfallrisiko ausgeht, belegen die Unfallzahlen. Aber mit intelligenten Fahrer-Assistenzsystemen und zusätzlicher Sicherheitstechnik für Stapler sind Schäden vermeidbar.
Der Himmel hängt voller Gefahren – insbesondere dann, wenn, wie beispielsweise auf Baustellen, Kräne im Einsatz sind. Bei keinem anderen mobilen Arbeitsmittel können die Gefährdungen für Arbeitnehmer und Arbeitsumfeld so groß sein wie bei Kränen, bei den mobilen noch mehr als bei stationären Modellen. Trotzdem liegt sowohl bei der Ausbildung und Unterweisung von Kranführern als auch in der betrieblichen Praxis im punkto Sicherheit Einiges im Argen. Dabei können diese Defizite schon heute durch die Verbindung von „analogen“ und virtuellen Aus- und Fortbildungen schnell und wirksam ausgeräumt werden.
Die Erwartungen an die Kompetenz und das Handeln von Führungskräften sind hoch, insbesondere in Zeiten von Krisen und Veränderungen wie der globalen Corona-Pandemie. Die Anzahl und Komplexität alltäglicher Entscheidungen, die Betreuung verschiedener Arbeiten gleichzeitig, das Führen dezentraler Teams oder die über allem stehende Kundenzufriedenheit sind Beispiele für Erwartungen, denen jede Führungskraft gerecht werden muss. Vergleicht man dann die Führungsebenen, so nimmt die Komplexität der Anforderungen und das notwendige Eindenken mit steigender Hierarchie zu.
Erfreulicherweise ist in vielen Unternehmen inzwischen die Botschaft angekommen, dass sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens und die Zufriedenheit ihrer Kunden sind. Auch in der Wahrnehmung der Beschäftigten, in ihrer Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber haben Aspekte wie betrieblicher Gesundheitsschutz und eine gute Arbeitsorganisation einen wachsenden Stellenwert.
Frauen in führenden EHS-Rollen (EHS = Environment (deutsch: Umwelt), H = Health (deutsch: Gesundheit) und S = Safety (deutsch: Sicherheit) in verschiedenen Branchen aus ganz Europa informieren, was Arbeitssicherheit und Gesundheitssysteme wirksam, widerstandsfähig und nachhaltig macht. Die Veröffentlichung von DuPont Sustainable Solutions (DSS) berichtet über die Erfahrungen und inspirierenden Erlebnisse der Sicherheitsexpertinnen und beleuchtet die kritischen Maßnahmen.
„Ein Unternehmen montierte das Steigförderband einer Abfallentsorgungsanlage so nah an der Wand, dass der Kettenschutz zwischen dem Motor, welcher das Förderband betrieb und das Ritzel, welches für die Kraftübertragung auf das Förderband verantwortlich war, bewusst weggelassen wurde.“ Da die Maschine „jedoch nicht erwartungsgemäß arbeitete“ und „immer wieder Abfälle herunterfielen oder sich stauten“, setzte das Unternehmen Leiharbeiter ein, die „im Drei-Schicht-Betrieb die herunterfallenden Kartonabfälle manuell auf das Steigförderband beförderten“.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII erfasst der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes auch „Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen“. Wie das Bundessozialgericht dazu bereits mit Urteil vom 29.11.1990 – 2 U 27/90 – entschieden hat, betrifft die Vorschrift den gesamten Tätigkeitsbereich eines Unternehmens, also nicht nur die reinen Hilfeleistungsaktionen sondern ebenfalls die organisatorischen, administrativen, sozialen bzw. vereinsrechtlichen Belange, die wesentlich der Öffentlichkeitsarbeit dienen, wie beispielsweise ein Waldfest der freiwilligen Feuerwehr.
+++ Neues Luftbefeuchtungssystem mit Membrantechnologie +++ Ansell schützt medizinisches Frontline-personal europaweit bei lebensrettenden Covid-19-Impfkampagnen +++ @Home oder Office: Richtig sitzen +++
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