DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-08 |
+++ Neue iga-Publikation: Acht Schritte für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege +++ Abschaffung der Frauenrente: mehr Beschäftigung, aber auch mehr soziale Risiken +++ Mehr Stress als früher – und das vor allem durch die Chefs +++ Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Aufholen, ohne einzuholen +++ Maßgeschneiderte Online-Lernplattform: Verbundprojekt macht Arbeitnehmer fit für Industrie 4.0 +++ Gut gestaltete Arbeitszeit bedeutet Arbeitsschutz +++ Kein Zwang zum Home-Office +++ BMAS-Forschungsbericht Prognose „Digitalisierte Arbeitswelt“ veröffentlicht +++ Die durchschnittliche Krankheitsdauer +++ Studie: Mehr als 60 % der Deutschen erfahren Mobbing am Arbeitsplatz +++ Checken Sie Ihr Büro: Zuviel und falsch sitzen macht krank +++
Wenn über die Zukunft der Arbeit nachgedacht wird, gerät oft in Vergessenheit, zunächst einmal nach unserer heutigen Arbeit zu fragen. Wie genau sieht die Basis aus, auf der wir uns Gedanken über die Zukunft der Arbeit machen? Schon die Frage nach dem, was unsere Arbeit heute ausmacht, ist nicht leicht zu beantworten. Denn Arbeit ist ein komplexes soziales Phänomen, das – wie ein Eisberg – zum einen aus gut sichtbaren Elementen besteht, aber auch aus einem großen, unsichtbaren Bereich, der sich deutlich schwerer erfassen lässt.
Mit dem Verfahren „Digitaler Arbeitsschutz“ etablierten der TÜV Rheinland und das Bonner Slow Media Institut 2014 den weltweit ersten Standard, der klare Richtlinien für den konstruktiven Umgang mit digitalen Medien im Arbeitsumfeld definiert.
Verschenken Sie auch gerade Ihr schwerverdientes Kapital an Cyber-Kriminelle oder haben Angst, dass Ihre Daten als nächstes veröffentlicht werden? Mit diesem Artikel möchten wir ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es Kriminellen im digitalen Zeitalter (Industrie 4.0) immer noch sehr leicht fällt, Mensch und Maschine zu manipulieren. Im Fokus dieses Artikels stehen dabei Attacken auf industrielle Anlagen, insbesondere auf ICSs (Internal Control Systems).
Industrie 4.0 und die Digitalisierung der industriellen Arbeit werden das Gesicht der Arbeit verändern und neue Herausforderungen an den arbeitenden Menschen stellen. Diese Veränderungen treffen auf eine zunehmend älter werdende Belegschaft. Der Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit im Alter wird daher von besonderer Bedeutung für die Zukunft der Arbeit sein.
Alles, was ich bisher zur neuen Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (im folgenden Text Sifa genannt) gelesen und gehört habe, erfüllt mich mit Sorge. Sorge darüber, dass wir uns auch im Arbeitsschutz in Richtung Flughafen BER bewegen. Diese bewusste Provokation formuliere ich, weil ich, obwohl Rentner, für das Thema der Arbeitssicherheit brenne. Gleichzeitig ist mir klar, dass mein Beitrag nicht den Anspruch absoluter Perfektion und Korrektheit erfüllt, nehme aber für mich in Anspruch, über sehr umfangreiche Erfahrungen zu verfügen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vertritt das Grundverständnis zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sozialleistungsträgern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – d. h. sowohl der gewerblichen Berufsgenossenschaften als auch der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (in der Regel: der Unfallkassen) – in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).
Die Leiharbeit ist in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsaspekt. Von ihren Grundzügen her ist die Leiharbeit ein nutzbringender Faktor. So bietet sie die Möglichkeit, zur Abdeckung von Auftragsspitzen mit flexiblen Personalbedarfen zu reagieren. Gleiches gilt bei Erkrankung oder schwangerschaftsbedingtem Personalmehrbedarf. In der Vergangenheit kam es aber teilweise auch zu Missbrauch der Leiharbeit.
Ein „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ teilte ihrem Krankenhaus mit, „dass sie den Personalschlüssel nicht für ausreichend erachte“. In einer „Gefährdungsanzeige zu Qualitätsmängeln (auch: Beschwerde gemäß § 84 BetrVG)“ vom 26.09.2016 heißt es: „Ich als stationsfremde Kraft muss die heutige Dienstschicht mit 2 Auszubildenden bestreiten. Von den Auszubildenden ist einer auch stationsfremd und die andere war seit 4 Tagen nicht im Dienst. Der eine Schüler und ich kennen die Patienten nicht und die andere Schülerin kennt nicht alle. Ich kann nicht ausschließen, dass Pat. in ihren Krisen nicht erkannt werden und durch ihr eigenes Verhalten zu Schaden kommen können.“ Das Krankenhaus mahnte sie deswegen am 24. Januar 2017 ab.
Pannenhelfer, die bei ihrem Einsatz verletzt worden sind, haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall. Zuständig sind hier die „Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ (§§ 125 ff. SGB VII), und zwar nach § 128 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII („für Personen, die wie Beschäftigte für nicht gewerbsmäßige Halter von Fahrzeugen oder Reittieren tätig werden“) die Unfallversicherungsträger im Landesbereich. Voraussetzung für einen solchen Unfallversicherungsschutz ist allerdings das Vorliegen einer „Panne“, und diese muss im Einzelfall erst nachgewiesen werden, wie beispielsweise das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts (LSG) vom 27.12.2018 – L 1 U 858/17 – anschaulich belegt.
+++ Frühjahrsputz. ZARGES gibt Handwerkern Tipps für sicheres Arbeiten in Haus und Garten +++ Zusammenarbeit von Unternehmen: Verantwortung für Sicherheit aller Beschäftigten +++ Komplett staubfreies Schleifsystem +++
+++ Schmitt: Praxisbuch Reisesicherheit +++ Nagel/Petermann: Psychische Belastungen, Stress, Burnout? +++ Gerdenitsch/Korunka: Digitale Transformation der Arbeitswelt: Psychologische Erkenntnisse zur Gestaltung von aktuellen und zukünftigen Arbeitswelten +++ Ulmer: Der Anti-Stress-Trainer für Betriebsräte: Nicht untergehen im Strudel der Rollenkonflikte +++
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