DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-03 |
+++ „Die bewegte Mittagspause“ hilft bei den guten Vorsätzen +++ Kostenlose Arbeitshilfe. Betriebsvereinbarung „Betrieblich gut eingegliedert“ +++ Zurück in eine gesunde Zukunft. Neues vom Trickfilmhelden Napo +++ Konflikte: Wie drüber reden gelingt +++ Neue Broschüre: Sicher und gesund arbeiten mit Datenbrillen +++ Broschüre „Arbeitsunfallgeschehen 2015“ +++ Schwere Lasten heben und tragen: So schützen Sie Ihre Beschäftigten +++ Mehr Sicherheit in Sachen Sicherheit +++ „Hangover“-Anzug von Ford macht deutlich: Autofahren mit Restalkohol ist lebensgefährlich +++ Was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer kann einen solchen Verdacht melden? +++ Österreich: Welche Berufsgruppen leiden am stärksten unter psychischer Belastung? +++
Verbindliche Regelwerke für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen speziell in der Automobilzulieferindustrie gibt es noch nicht. Daher werden in der betrieblichen Praxis unternehmensspezifische Konzepte zum Schutz der Mitarbeiter entwickelt.
Die Mallersdorfer Schwestern sind bekannt für ihre Innovationsfreude über ihr caritatives Engagement hinaus. Gemeinsam mit der Pflegedienstleistung und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde in einem kompakten Vorgehen ermittelt, welche psychischen Belastungen Weltliche und Schwestern des Ordens bei ihrer Arbeit in der Altenpflege haben.
Die Nutzung von Firmenfahrzeugen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hat in den letzten Jahren weiter deutlich zugenommen. Heute verbringen viele Mitarbeiter einen nicht unerheblichen Teil des Tages damit, hinter dem Steuer eines Fahrzeuges zu sitzen und im Auftrage ihres Arbeitgebers unterwegs zu sein. Alle Fahrzeuge, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt und von den Mitarbeitern dienstlich gefahren werden, gelten laut Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel. Der Unternehmer stellt dem Arbeitnehmer ggf. auch durch Dritte (Mietwagenanbieter) diese Fahrzeuge zur Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung.
Es ist einzigartig: In keinem Land der Welt gibt es derzeit ein Präventionsgesetz mit vergleichbaren Vorgaben wie der Gesetzgeber sie vor ca. 18 Monaten beschlossen hatte. Das Präventionsgesetz stellt die Sozialversicherungsträger vor die große Aufgabe, Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebenswelten einschließlich der Arbeitswelt zu verbreiten und die jeweils verantwortlichen Akteure für eine nachhaltige Umsetzung in der Praxis zu gewinnen.
Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel. So sind Bildschirmarbeitsplätze aus dem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. In den 1990er Jahren wurde dieses damals „neue“ Phänomen der Bildschirmarbeit in der Arbeitswelt auch rechtlich mit in den Arbeitsschutz übernommen.
Die neue Norm für Arbeits- und Gesundheitsschutz, die ISO 45001, soll offiziell spätestens Ende 2017 erscheinen. Einige Neuerungen des Standards, der den BS OHSAS 18001 ablöst, bringen Konzernen und Mittelstand Vorteile bei der Implementierung. Der Beitrag ordnet die neue ISO ein.
Ein 71-jähriger Mann befand sich am 2.2.2015 um ca. 8:45 Uhr mit einer Schneefräse arbeitend auf einem Gehweg einer Sackgasse ohne Wendemöglichkeit in Wuppertal-Vohwinkel. Plötzlich begab er sich auf die Fahrbahn – und er wird in diesem Augenblick tödlich erfasst von einem rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug, das Biomüll abholte. Das Fahrzeug hatte ein 57-jähriger Müllwagenfahrer gesteuert. Er hatte den mit der Schneefräse arbeitenden Mann auch wahrgenommen – aber nur auf dem Gehweg. Die am Heck montierte Kamera, die Rundumbeleuchtung, das Warnblinklicht, zwei Arbeitsleuchten sowie der Signalton waren eingeschaltet.
Pflegetätigkeiten im Sinne des Pflegeversicherungsrechts (Sozialgesetzbuch XI – SGB XI) unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch für die zum 1.1.2017 im Rahmen der Pflegerechtsreform in Kraft getretene Neufassung dieser Vorschrift (vgl. allgemein zur Reform: Kaminski, Wege zur Sozialversicherung 2015, S. 235 ff., 307 ff.; Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2016, Zukunft der Pflegeversicherung; 3. Pflegestärkungsgesetz vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191).
+++ Geschäftsführerhaftung bzw. Verantwortung für den Arbeitsschutz +++ Neue Arbeitswelten bringen Möbelhandel in Schwung +++
Als Referentin CFO & Change Management bin ich mit unserem STRATO Vital Team verantwortlich für das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Außerdem koordiniere ich unsere Mitarbeiterbefragungen und unterstütze bei Veränderungsprozessen. Die STRATO AG ist ein Webhosting-Anbieter mit rund 550 Mitarbeitern und Hauptsitz in Berlin.
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