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Dokument Der „Blindflug“ bei der Biomüllentsorgung
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Der „Blindflug“ bei der Biomüllentsorgung
Fahrlässige Tötung durch rückwärtsfahrenden Müllwerker

  • Thomas Wilrich

Ein 71-jähriger Mann befand sich am 2.2.2015 um ca. 8:45 Uhr mit einer Schneefräse arbeitend auf einem Gehweg einer Sackgasse ohne Wendemöglichkeit in Wuppertal-Vohwinkel. Plötzlich begab er sich auf die Fahrbahn – und er wird in diesem Augenblick tödlich erfasst von einem rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug, das Biomüll abholte. Das Fahrzeug hatte ein 57-jähriger Müllwagenfahrer gesteuert. Er hatte den mit der Schneefräse arbeitenden Mann auch wahrgenommen – aber nur auf dem Gehweg. Die am Heck montierte Kamera, die Rundumbeleuchtung, das Warnblinklicht, zwei Arbeitsleuchten sowie der Signalton waren eingeschaltet. „Die Kamera dient der Überwachung der Arbeitsvorgänge bei der Abfallentsorgung. Der durch die Kamera einsehbare Bereich hinter dem Fahrzeug ist nur sehr eingegrenzt.“ Der Müllwagenfahrer wurde von einem Lader begleitet, der bei Bedarf einweist. Das Abfallentsorgungsunternehmen führte als Arbeitgeber einmal jährlich für Fahrer und Lader ca. eineinhalb-stündige „Sicherheitsbelehrungen“ durch. „Dabei wird auch das Verhalten bei Rückwärtsfahrten thematisiert. Danach ist für den Fall, dass nur ein einzelner Einweiser zur Verfügung steht, vom Fahrer zu entscheiden, wo dieser zu positionieren ist.“ Bei der Einfahrt in die Sackgasse ging der Lader auf Anweisung des Fahrers vor das Müllfahrzeug, um darauf zu achten, dass keine parkenden Fahrzeuge beschädigt werden. Das AG Wuppertal sagte im Urteil noch, der Angeklagte arbeitet nach wie vor als Müllwagenfahrer und „hat seitens seines Arbeitgebers auch keinerlei Konsequenzen zu fürchten“ – er „befand sich nach der Tat vier Wochen in psychotherapeutischer Behandlung. Er hat sich im Hauptverhandlungstermin bei der Witwe entschuldigt“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-02-03

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