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Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 3. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015 B2 S. 2149), geändert am 25. Februar 2022 (BAnz AT 15.03.2022 B3)

2 Technisches Sicherheitskonzept

3 Technische Anforderungen

4 Zu berücksichtigende Betriebszustände und Ereignisse

Anhang 2 zu den „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“: Zu berücksichtigende Ereignisse

5 Ereignislisten

Anlage 2: Unterstellte Leckquerschnitte und Brüche in der Druckführenden Umschließung (DfU) sowie in den Äußeren Systemen

Anhang 3 zu den „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“: Anforderungen an den Schutz gegen Einwirkungen von innen und außen sowie aus Notstandsfällen

3 Anforderungen zur Beherrschung von Einwirkungen von innen

3.2 Ereignisspezifische Anforderungen

4 Anforderungen zur Beherrschung von Einwirkungen von außen sowie von Notstandsfällen

4.2 Ereignisspezifische Anforderungen

Anhang 4 zu den „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“: Grundsätze für die Anwendung des Einzelfehlerkriteriums und für die Instandhaltung

2 Regelungen zur Anwendung des Einzelfehlerkonzepts

3 Instandhaltungen

3.2 Instandhaltungsmaßnahmen zur Herstellung des bestimmungsgemäßen Zustands einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung (Instandsetzung)

3.3 Vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen an sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen

Anhang 5 zu den „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“: Anforderungen an die Nachweisführung und Dokumentation

3 Grundlegende Anforderungen an die deterministische Analyse von Ereignissen oder Zuständen

3.1 Validierung von Analyseverfahren

3.2 Festlegungen zu Anfangs- und Randbedingungen sowie zum Umfang der Nachweisführung