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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. Mai 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von "Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten" untersagt wird (2006/502/EG)

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. Mai 2006, ABl. L 198 S. 41, zuletzt geändert am 29. März 2016, ABl. L 98 S. 4