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BVerwG v. 19.9.2018, Az. 8 C 6.17 – Unbegrenzt „haltbar“: Akkreditierungen von Konformitätsbewertungsstellen können ohne gesetzliche Grundlage nicht befristet werden


Die Globalisierung hat zu internationalen Warenströmen geführt. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die Produkte im Hinblick z. B. auf Gesundheits- oder Umweltschutz. Produktüberprüfungen sollen sicherstellen, dass alle Waren auf dem Markt hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, sie einem technischen Mindestniveau ent sprechen. Diese Untersuchungen werden durch Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt, die wiederum durch eine nationale Akkreditierungsstelle auf ihre Qualität überprüft werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.11.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 11 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-31