Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), geändert durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I. S. 1666, 1668)
Änderung durch Artikel 4 Abs. 17 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1668) tritt gem. Artikel 4 Abs. 3 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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