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Vorschrift Gendiagnostikgesetz

Altfassung

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  • Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I. S. 882, 935)

  • Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I. S. 2460, 2461)

  • Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), geändert durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I. S. 1666, 1668)

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Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I. S. 1626, 1644)

Hinweis der Redaktion:

Änderung durch Artikel 4 Abs. 17 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1668) tritt gem. Artikel 4 Abs. 3 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.419663

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Benachteiligungsverbot

§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7 Arztvorbehalt

§ 8 Einwilligung

§ 9 Aufklärung

§ 10 Genetische Beratung

§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23 Richtlinien

§ 24 Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25 Strafvorschriften

§ 26 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27 Inkrafttreten

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