Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I. S. 882, 935)
Änderungen durch Artikel 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 934) treten gem. Artikel 16 Abs. 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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