Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 15. Mai 2006, ABl. S. 2064
Stadt VIII C 11
Telefon: 9025-2234 oder 9025-0, intern 925-2234
Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes richtet sich nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 21. September 2004. - Die GIRL wird nachfolgend abgedruckt.
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