ARBEITSSCHUTZ digital
 

Rundschreiben über die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Berlin

Vom 15. Mai 2006, ABl. S. 2064

Stadt VIII C 11

Telefon: 9025-2234 oder 9025-0, intern 925-2234

Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes richtet sich nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 21. September 2004. - Die GIRL wird nachfolgend abgedruckt.

3 Beurteilungskriterien

4 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission

4.4 Kenngröße für eine vorhandene Belastung