Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2018 (GMBl 2018, S. 982)
Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:
Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“
Die TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“, Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 231 [Nr. 12–15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
