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Vorschrift TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung

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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2018 (GMBl 2018, S. 982)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1213943

Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:

Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurtei­lung der Gefährdung durch Laserstrahlung“

Die TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“, Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 231 [Nr. 12–15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Ermittlung und Bewertung von Laserstrahlung am Arbeitsplatz

3.3 Organisation und Verantwortung

3.4 Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.5 Fachkundige für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung

3.6 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten (LSB)

3.7 Gleichartige Arbeitsbedingungen

4 Informationsermittlung

4.1 Allgemeines

4.2 Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

4.3 Verfügbarkeit und die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Gefährdung der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung)

4.4 Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

6 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

6.1 Allgemeines

6.2 Tätigkeitsanalyse

6.3 Gefährdungen durch Wechsel­ und Kombinationswirkungen

6.4 Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen

6.5 Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören

6.6 Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die sich aus dem Zusammen­ wirken von künstlicher optischer Strahlung und fotosensibilisierenden chemischen Stoffen am Arbeitsplatz ergeben können

6.7 Überprüfung und Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung

7 Unterweisung der Beschäftigten

8 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

9 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfung

10 Dokumentation

11 Literaturhinweise

Anhang 1
Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Lasern für Lichtwellenleiter-­Kommunikations­-Systeme (LWLKS)

Gefährdungsgrad

Gefährdungsgrad 1

Gefährdungsgrad 1M

Gefährdungsgrad 2M

Gefährdungsgrad 3R

Gefährdungsgrad 3B

Gefährdungsgrad 4

Anhang 2
Beispiele und wichtige Punkte für spezielle Gefährdungsbeurteilungen

A2.1 Laserbearbeitungsmaschinen

A2.1.1 Allgemeine Informationen und Hinweise

A2.1.2 Schutz während der Wartung

A2.1.3 Schutz während Service

A2.2 Freistrahlende Laser, die in Mess-­, Labor-­ und sonstigen Einrichtungen eingesetzt werden

A2.3 LWLKS-­Systeme und Komponenten

A2.4 Show­ und Projektionslaser

A2.5 Laser in der medizinischen Anwendung

A2.6 Nicht klassifizierte Laser­-Einrichtungen

A2.7 Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte

A2.8 Hinweise zu Wartung und Service von Lasern

A2.9 Laserpointer

Anhang 3
Muster für die Dokumentation der Unterweisung

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