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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2018 (GMBl 2018, S. 982)

Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:

Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurtei­lung der Gefährdung durch Laserstrahlung“

Die TROS Laserstrahlung Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“, Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 231 [Nr. 12–15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:

3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4 Informationsermittlung

6 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Anhang 1
Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Lasern für Lichtwellenleiter-­Kommunikations­-Systeme (LWLKS)

Anhang 2
Beispiele und wichtige Punkte für spezielle Gefährdungsbeurteilungen

A2.1 Laserbearbeitungsmaschinen