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Vorschrift Rundschreiben über die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

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Rundschreiben über die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Berlin

Vom 15. Mai 2006, ABl. S. 2064

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.206993

Stadt VIII C 11

Telefon: 9025-2234 oder 9025-0, intern 925-2234

Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes richtet sich nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 21. September 2004. - Die GIRL wird nachfolgend abgedruckt.

1 Allgemeines

2 Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen

3 Beurteilungskriterien

3.1 Immissionswerte

3.2 Anwendung der Immissionswerte

3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge

4 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission

4.1 Allgemeines

4.2 Ermittlung im Genehmnigungsreifahren

4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren

4.4 Kenngröße für eine vorhandene Belastung

4.4.1 Allgemeines

4.4.2 Beurteilungsgebiet

4.4.3 Beurteilungsfläche

4.4.4 Messhöhe

4.4.5 Messzeitraum

4.4.6 Messstellen

4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit

4.5 Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung

4.6 Auswertung

5 Beurteilung im Einzelfall

Anhang A

Anhang B

Anhang C

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