Der 1969 geborene Kläger unterrichtete seit 1. August 2002 als Lehrer für Musik und Sport „in der Dreifachturnhalle“ an einer Realschule. Vom 13. Juli 2005 an war er dienstunfähig erkrankt – bis zu seiner krankheitsbedingten Ruhestandsversetzung zum 31. Dezember 2007. Er verlangt vom Freistaat Bayern 30.000,– € Schadensersatz wegen „schwerer körperlicher und psychischer Schäden“. Wegen „außergewöhnlichen Lärms“ sowie durch „erhebliche Schimmeleinwirkungen in den völlig verschmutzten Dusch- und Umkleideräumen und die Ausgasungen von unerlaubterweise verwendeten Kunststoffen und Klebern bzw. Dichtungsmitteln“ bestünden „offensichtlich baurechts- und gesundheitswidrige Mängel“ – und das Land hätte „keinen Unterricht in den Räumen zulassen dürfen“.
Seiten 419 - 422
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.