ARBEITSSCHUTZ digital
 

Musiklärm


Der 1969 geborene Kläger unterrichtete seit 1. August 2002 als Lehrer für Musik und Sport „in der Dreifachturnhalle“ an einer Realschule. Vom 13. Juli 2005 an war er dienstunfähig erkrankt – bis zu seiner krankheitsbedingten Ruhestandsversetzung zum 31. Dezember 2007. Er verlangt vom Freistaat Bayern 30.000,– € Schadensersatz wegen „schwerer körperlicher und psychischer Schäden“. Wegen „außergewöhnlichen Lärms“ sowie durch „erhebliche Schimmeleinwirkungen in den völlig verschmutzten Dusch- und Umkleideräumen und die Ausgasungen von unerlaubterweise verwendeten Kunststoffen und Klebern bzw. Dichtungsmitteln“ bestünden „offensichtlich baurechts- und gesundheitswidrige Mängel“ – und das Land hätte „keinen Unterricht in den Räumen zulassen dürfen“.

Seiten 419 - 422