Gesetz- und Verordnungsentwürfe werden für das Gesetzgebungsverfahren mit Begründungen versehen. Diese sind über das Verabschiedungsverfahren hinaus auch für den Rechtsanwender der dann gültigen Rechtsvorschrift eine wichtige Informationsquelle; denn sie stellen die für die Regelungen wesentlichen Gesichtspunkte und Abwägungen dar und sind damit eine wichtige Hilfe für das Verständnis und die Interpretation der Vorschriften.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) legt in den §§ 43 und 44 die Anforderungen fest, welche die Begründungen erfüllen sollen. Hierzu gehören z. B.:
– Ausführungen über Ziel, Zweck und Regelungsnotwendigkeit, wie z. B. Regelungspflicht aufgrund von Vorgaben des EU-Rechts, Vereinbarkeit mit EU-Recht und mit verfassungsrechtlichen Vorgaben,
– Bezüge zum Recht der europäischen Union; Vereinbarkeit mit der Grundrechtscharta; Umsetzung welcher Richtlinien,
– Rechtsgrundlage der einzelnen Vorschrift,
– Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung,
– der Vorschrift zugrunde liegende Sachverhalte und Erkenntnisquellen,
– Möglichkeiten zur Erfüllung und zur Befristung,
– Ausgleich eines Mangels an Allgemeinverständlichkeit,
– Aussagen über in Betracht kommende Regelungsalternativen und die Gesetzesfolgen.
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