Gesetz- und Verordnungsentwürfe werden für das Gesetzgebungsverfahren mit Begründungen versehen. Diese sind über das Verabschiedungsverfahren hinaus auch für den Rechtsanwender der dann gültigen Rechtsvorschrift eine wichtige Informationsquelle; denn sie stellen die für die Regelungen wesentlichen Gesichtspunkte und Abwägungen dar und sind damit eine wichtige Hilfe für das Verständnis und die Interpretation der Vorschriften.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) legt in den §§ 43 und 44 die Anforderungen fest, welche die Begründungen erfüllen sollen. Hierzu gehören z. B.:
– Ausführungen über Ziel, Zweck und Regelungsnotwendigkeit, wie z. B. Regelungspflicht aufgrund von Vorgaben des EU-Rechts, Vereinbarkeit mit EU-Recht und mit verfassungsrechtlichen Vorgaben,
– Bezüge zum Recht der europäischen Union; Vereinbarkeit mit der Grundrechtscharta; Umsetzung welcher Richtlinien,
– Rechtsgrundlage der einzelnen Vorschrift,
– Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung,
– der Vorschrift zugrunde liegende Sachverhalte und Erkenntnisquellen,
– Möglichkeiten zur Erfüllung und zur Befristung,
– Ausgleich eines Mangels an Allgemeinverständlichkeit,
– Aussagen über in Betracht kommende Regelungsalternativen und die Gesetzesfolgen.
Seiten 140 - 154
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: