Mehrere verbeamtete Berufsschullehrer begehren im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, in bestimmten Räumen dieser Schule einstweilig keinen Dienst leisten zu müssen. Sie behaupten, „aufgrund der gemessenen Werte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Pentachlorphenol (PCP) und Lindan sei erwiesen, dass von der schadstoffbelasteten Luft in den bezeichneten Räumen der Berufsschule Gesundheitsgefahren für die dort Tätigen ausgingen. Aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht sei der Dienstherr verpflichtet, vor ihrer weiteren Beschäftigung in diesen Räumen zunächst angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen“.
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