Der Kläger (K) „ist seiner Grundqualifikation nach Diplom-Lehrer für die Fächer Germanistik und Geschichte“. Er ist in einem dem mecklenburg-vorpommerischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft unterstellten Landesinstitut „zuständig für die Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung bezüglich der Lehrkräfte und der sonstigen Landesbeschäftigten in den Schulen und Schulämtern.“ K ist gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) in Entgeltgruppe E 14 TV‑L eingestuft – und begehrt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 15 TV‑L.
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